2103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 2003/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren
Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das Volksbegehren zur Abschaffung der Rundfunkgebühren und seine 320.239 Unterstützer haben klar und deutlich gezeigt, dass das System der Gebührenhoheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Disposition steht.
Derzeit erhält der ORF von den verbliebenen Gebührenzahlern monatlich 17,21 Euro aus Radio- und Fernseh-Entgelt. Das sind in etwa zwei Drittel der Gesamtgebühren, die GIS-pflichtige Haushalte entrichten müssen. Insgesamt nimmt der ORF so jährlich rund 650 Millionen Euro bei einem Jahresumsatz von gut einer Milliarde Euro ein. Zusätzlich zu diesem Betrag kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder hinzu. Die Landesabgabe variiert. In der Steiermark ist sie mit 5,80 Euro am höchsten. Dort fallen insgesamt 26,73 Euro an Gebühren an. In Oberösterreich und Vorarlberg gibt es dagegen keine Abgabe an das Land und die Gebühr ist mit 20,93 Euro spürbar billiger.
Wie Medien über entsprechende Pläne des neuen ÖVP-nahen[1] ORF-Generaldirektors Roland Weißmann und der schwarz-grünen Bundesregierung berichten, soll nunmehr auch wer ORF-Inhalte via Streaming am Laptop oder Mobilfunk konsumiert, ab 2022 GIS-Gebühr bezahlen müssen.[2] Das Programmentgelt soll zudem für alle um 8 Prozent erhöht werden und würde sich damit um fünf Cent auf 60 Cent pro Tag bzw. um 1,38 Euro auf 18,59 Euro pro Monat weiter erhöhen.[3] Insgesamt könnte der ORF damit künftig mit Gebühreneinnahmen von ca. 700 Millionen Euro rechnen – sofern die gebührenpflichtigen Haushalte in etwa auf dem derzeitigen Niveau bleiben.[4]
Dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag wurde der ORF
jedoch schon in den letzten Jahren nicht mehr in dem Ausmaß gerecht, wie
es das Gesetz vorsieht und von den Gebührenzahlern daher zu Recht
bemängelt wird.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. November 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Rudolf Silvan, Alexander Melchior, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Selma Yildirim sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und in einer Sitzung am 20. Juni 2023 erneut aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Alois Stöger, diplômé, Christian Hafenecker, MA, Henrike Brandstötter, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Christian Drobits, Petra Steger und Karl Schmidhofer sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche nicht
die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F; dagegen: V, S, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 06 20
Mag. Michaela Steinacker Mag. Jörg Leichtfried
Berichterstattung Obmann
[1] https://www.fob.rocks/edtstadler-weissmann-dance-wird-zum-politikum/
[2] https://www.unzensuriert.at/content/135470-ab-2022-orf-regierung-wollen-gis-pflicht-auch-fuer-streaming/
[3] https://orf.at/stories/3231191/
[4] https://www.diepresse.com/6040672/orf-gebuhrenerhohung-um-acht-prozent-vollig-deplaziert