2109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Österreich 2020-2022, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-939 der Beilagen)

Der vorliegende „Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Österreich 2020 – 2022“ dient einer Bestandsaufnahme insbesondere jener Fortschritte, die Österreich seit der Präsentation seines ersten Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichts zur Umsetzung der SDGs (FNU) im Jahr 2020 gemacht hat.[1]

Die Initiative zur Vorlage dieses Berichts wurde in der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (IMAG 2030) im Juli 2022 bestätigt. Der Fokus liegt dabei auf der exemplarischen Darstellung von neuen Umsetzungs-Beispielen und Flagship-Initiativen der Bundesministerien, wobei darauf Wert gelegt wird, auch Maßnahmen aus den Bundesländern und seitens der Städte und Gemeinden miteinzubeziehen.

Dieser Bericht ist allerdings kein umfassender Tätigkeitsbericht mit dem Anspruch einer vollständigen Darstellung aller relevanten Maßnahmen zu jedem SDG, sondern er soll beispielhaft Leuchtturmprojekte und laufende Initiativen präsentieren und damit einen Einblick in die Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 geben.

Ein wesentlicher Bestandteil ist zudem der Beitrag der Statistik Austria im Datenkapitel. Darin werden für jedes der 17 Ziele der Agenda 2030 die aktuellen Daten (zumeist 2021) ausgewiesen, es findet eine Trendbewertung auf Basis der Daten statt sowie eine Klassifizierung der Fortschritte anhand standardisierter Kategorien.

Der Bericht greift damit wesentliche Empfehlungen aus dem aktuellen Prüfbericht des Rechnungshofs 2022 im Hinblick auf die Vorlage regelmäßiger Fortschrittsberichte sowie der Durchführung einer systematischen Lückenanalyse auf.[2] Er soll dazu dienen, alle an der Umsetzung der Agenda 2030 beteiligten Institutionen und Stakeholder (Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Sozialpartner) in transparenter Weise über die laufenden Maßnahmen und den Stand der Zielerreichung zu informieren.

Die Erstellung des Berichts Ende 2022 bzw. Anfang 2023 erfolgt vor dem Hintergrund multipler Krisen, vor allem der anhaltenden Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die Folgen sind derzeit im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 noch nicht vollends abschätzbar. Die Reaktion auf die Krisen spiegelt sich in den Beispielen dieses Berichts wider, bspw. in Bezug auf die COVID-19-Pandemie sowie deren Folgewirkungen oder die Abfederung der Preissteigerungen.

Österreich beabsichtigt, seinen zweiten Freiwilligen Nationalen Umsetzungsbericht (FNU) im Juli 2024 beim Hochrangigen Politischen Forum für nachhaltige Entwicklung bei den Vereinten Nationen in New York zu präsentieren.[3] Der vorliegende Bericht kann somit als Zwischenbericht gesehen werden, bevor 2023 in einem breiten, partizipativen Prozess am zweiten FNU Österreichs gearbeitet wird.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 in Verhandlung genommen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger die Abgeordneten Christian Lausch, Henrike Brandstötter, Dr. Astrid Rössler und Christian Oxonitsch sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Ernst Gödl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Österreich 2020-2022, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-939 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 06 20

                               Mag. Ernst Gödl                                                         Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] Siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030/berichterstattung-

agenda-2030.html

[2] Siehe: „Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in

Österreich; Follow-up-Überprüfung“ Wien, Februar 2022: https://rechnungshof.gv.at/rh/home/

home/home_7/Agenda_2030_FuP.pdf

[3] Siehe: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-dezember-

2021/32-mr-12-okt.html