2111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend COFAG und Zuschüsse an Unternehmen – Reihe BUND 2022/31 (III-781 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Finanzen

betreffend COFAG und Zuschüsse an Unternehmen

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 26. Sitzung am 29. November 2022 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten David Stögmüller die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 20. Juni 2023 behandelt.

 

31. Sitzung am 20. Juni 2023

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Mag. Nina Tomaselli, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Andreas Hanger, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krainer, Dr. Elisabeth Götze sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Auskunftspersonen Mag. Marc Schimpel und Mag. Ulrich Zafoschnig.

 

Als Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG waren anwesend: Mag. Marc Schimpel und Mag. Ulrich Zafoschnig; Geschäftsführer der COFAG.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend COFAG und Zuschüsse an Unternehmen – Reihe BUND 2022/31 (III-781 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2023 06 20

                               David Stögmüller                                               Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann