2119 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Bauten und Wohnen
über das Volksbegehren „RECHT AUF WOHNEN“ (1797 der Beilagen)
1.
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
Volksbegehren „RECHT AUF WOHNEN“
Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Die Republik hat grundsätzlich alle Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ab einem bestimmten Alter auf Antrag beim Erwerb oder der Erhaltung von Wohneigentum in Österreich z.B. durch zinslose Darlehen bedarfsorientiert zu unterstützen.
Die Republik hat jedem Menschen in Österreich auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn und solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.
Begründung:
· Viele Leute können sich derzeit Wohneigentum nicht leisten
· Viele Menschen können sich kaum noch eine adäquate Unterkunft leisten
· Es gibt leider immer noch Obdachlose in Österreich
· Allfällige Wohnungsnot oder gar Obdachlosigkeit kann zu physischen und/oder psychischen Erkrankungen führen. Manche Menschen werden sogar kriminell, um eine Wohnung oder Unterkunft bezahlen zu können.
Internetseite: www.recht-auf-wohnen.at
2.
Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:
|
Vor- und Familienname |
Bevollmächtigte(r) |
Helmut Robert Bitschnau |
1. Stellvertreter(in) |
Marion Elisabeth Vonach |
2. Stellvertreter(in) |
Martina Metz |
3. Stellvertreter(in) |
David Salzgeber |
4. Stellvertreter(in) |
Irene Theresia Ewert |
3.
Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.
Bundeswahlbehörde
Zl. 2022-0.724.472
Volksbegehren „RECHT AUF WOHNEN“
Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „RECHT AUF WOHNEN“ festgestellt:
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimm-beteiligung in % |
Burgenland |
233.292 |
3.594 |
1,54 |
Kärnten |
434.057 |
8.171 |
1,88 |
Niederösterreich |
1.293.587 |
24.974 |
1,93 |
Oberösterreich |
1.099.371 |
21.982 |
2,00 |
Salzburg |
392.320 |
8.310 |
2,12 |
Steiermark |
954.863 |
17.887 |
1,87 |
Tirol |
540.198 |
9.759 |
1,81 |
Vorarlberg |
274.970 |
4.895 |
1,78 |
Wien |
1.136.200 |
35.092 |
3,09 |
Österreich |
6.358.858 |
134.664 |
2,12 |
Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
SC Mag. Dr. Mathias Vogl
4.
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen + Eintragungen |
Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen |
Unterstützungs-erklärungen |
Eintragungen |
Burgenland |
233.292 |
3.594 |
1,54 % |
1.736 |
1.858 |
Kärnten |
434.057 |
8.171 |
1,88 % |
3.852 |
4.319 |
Niederösterreich |
1.293.587 |
24.974 |
1,93 % |
12.566 |
12.408 |
Oberösterreich |
1.099.371 |
21.982 |
2,00 % |
11.547 |
10.435 |
Salzburg |
392.320 |
8.310 |
2,12 % |
4.203 |
4.107 |
Steiermark |
954.863 |
17.887 |
1,87 % |
9.694 |
8.193 |
Tirol |
540.198 |
9.759 |
1,81 % |
5.293 |
4.466 |
Vorarlberg |
274.970 |
4.895 |
1,78 % |
2.559 |
2.336 |
Wien |
1.136.200 |
35.092 |
3,09 % |
23.188 |
11.904 |
Österreich |
6.358.858 |
134.664 |
2,12 % |
74.638 |
60.026 |
Das Volksbegehren wurde von 134.664 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Helmut Robert Bitschnau namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Marion Elisabeth Vonach, Martina Metz, David Salzgeber und Irene Theresia Ewert.
Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 1. Februar 2023 in der 197. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Der Ausschuss für Bauten und Wohnen hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurde der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Außer der Berichterstatterin Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Ruth Becher ergriffen in der Debatte der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Helmut Robert Bitschnau sowie die Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Nina Tomaselli, Johann Singer und Mag. Philipp Schrangl das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.
In seiner Sitzung am 21. Juni 2023 hat der Ausschuss für Bauten und Wohnen das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig beschlossen, nach § 40 Abs. 1 GOG-NR folgende Expert:innen beizuziehen: DI Herwig Pernsteiner, Mag. (FH) Tanja Wehsely, DSA, Mag. Dr. Matthias Schnetzer und Dr. Jan Kluge. Für das Volksbegehren nahm gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR der Bevollmächtigte Helmut Robert Bitschnau teil.
Nach einer persönlichen Stellungnahme des Bevollmächtigten und den Eingangsstatements der Expert:innen DI Herwig Pernsteiner, Mag. (FH) Tanja Wehsely, DSA, Mag. Dr. Matthias Schnetzer und Dr. Jan Kluge ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Dr. Harald Troch, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Nina Tomaselli, Dr. Johannes Margreiter, Johann Singer, Andreas Kollross, Dr. Astrid Rössler und Mag. Yannick Shetty das Wort.
Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expert:innen beantwortet. Es folgte eine abschließende Stellungnahme des Bevollmächtigten Helmut Robert Bitschnau.
Ein vom Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend „Mietenstopp statt ÖVP-Klientelpolitik für Vermieter“ fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, dagegen: V, G, N).
Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen zum gegenständlichen Volksbegehren in der Sitzung des Ausschusses für Bauten und Wohnen am 21. Juni 2023 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in der Anlage enthalten.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dipl.-Ing. Andrea Holzner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Bauten und Wohnen somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 06 21
Dipl.-Ing. Andrea Holzner Mag. Ruth Becher
Berichterstattung Obfrau