2124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 3465/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Juni 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1:

Es erfolgt eine rein sprachliche Anpassung.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Johannes Margreiter und MMMag. Dr. Axel Kassegger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Peter Haubner und Dr. Elisabeth Götze einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1:

Eine Kombinierbarkeit mit dem SAG 2022 soll ermöglicht werden.

Zu Z 2:

Es erfolgt eine Anpassung an die zeitliche Aufbewahrungsverpflichtung gemäß EU-Beihilferahmen.

Zu Z 3:

Hier erfolgt eine redaktionelle Anpassung an Ziffer 1.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 06 21

             Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA                                              Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann