Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG)

Das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG), BGBl. I Nr. 117/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 41/2023, wird wie folgt geändert:

1. § 4 dritter Satz entfällt.

2. In § 6 Abs. 4 wird das Wort „sieben“ durch das Wort „zehn“ ersetzt.

3. § 13 letzter Satz entfällt.

4. Nach § 15 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d eingefügt:

„(1d) § 4, § 6 Abs. 4 und § 13 in der Fassung des BGBl. I Nr. xx/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“