Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler

Kindesentführung; Beitritt der Philippinen und Tunesiens; Annahme durch Österreich

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMEIA

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2023

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Republik der Philippinen (im Folgenden: Philippinen), sowie die Tunesische Republik (im Folgenden: Tunesien) sind dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl. Nr. 512/1988 (im Folgenden: „Übereinkommen") beigetreten. Da Österreich die Beitritte noch nicht angenommen hat, ist das Übereinkommen zwischen Österreich und den genannten Staaten bisher nicht in Kraft und damit nicht anzuwenden.

 

Ziel(e)

Erleichterung der Zusammenarbeit in Fällen internationaler Kindesentführungen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Annahmeerklärung bezüglich der Beitritte der Philippinen und Tunesiens zum Übereinkommen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz durch Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte“ der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Keine.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehene Annahmeerklärung fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Entsprechende Ermächtigungsbeschlüsse der Europäischen Union liegen vor, nämlich

- Beschluss (EU) 2022/2439 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Philippinen zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl. Nr. L 319 vom 13.12.2022 S. 66;

- Beschluss (EU) 2022/2450 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Tunesiens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen, ABl. Nr. L 320 vom 14.12.2022 S. 39.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1383041392).