2144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 3368/A der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 12. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Bundespräsident kann die Verleihung des Doktorates an österreichischen Hochschulen unter seinen Auspizien (‚Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae‘) genehmigen, wenn der Kandidat oder die Kandidatin Bedingungen erfüllt, welche im Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten geregelt sind.

§ 2 Abs. 1 lit. e sieht die Möglichkeit der Nachsicht der Überschreitung der gesetzlichen Studiendauer aus triftigen Gründen vor. Die beispielsweise angeführten Nachsichtgründe sind nicht abschließend geregelt. Die Universitäten haben daher schon bisher Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger als Nachsichtgrund für die Studienzeitüberschreitung anerkannt.

Mit diesem Antrag soll klargestellt werden, dass Schwangerschaft, Kinderbetreuung und generell weitere lebensphasen- und biografiebezogene Faktoren, die sich aus der sozialen Dimension in der Hochschulbildung ergeben, vom zuständigen Organ an der Universität als triftiger Grund für eine Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer anerkannt werden. Bei den beispielsweise angeführten Nachsichtgründen soll auch eine Behinderung (mindestens 25% GdB) genannt werden.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger und Mag. Dr. Petra Oberrauner sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 06 27

                      Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                Mag. Dr. Martin Graf

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann