2154 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Datenschutzbericht 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-922 der Beilagen)

Die unabhängige Datenschutzbehörde (DSB) ist seit 1. Jänner 2014 die nationale Kontrollstelle im Sinne des Art. 28 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und nimmt seit 25. Mai 2018 diese Aufgabe aufgrund § 18 Datenschutzgesetz (iVm Art. 51 DSGVO) wahr. Der Datenschutzbehörde obliegt die Führung von Individualverfahren auf Antrag, die Führung amtswegiger Verfahren, die Führung internationaler, grenzüberschreitender Verfahren, die Akkreditierung von Verhaltensregeln, die Bearbeitung von Data Breach Meldungen, die Verordnungserlassung betreffend ua. die Datenschutz- Folgenabschätzung (black list/white list) sowie die Führung von Verwaltungsstrafverfahren.

Die Datenschutzbehörde ist darüber hinaus als aktives Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien präsent. Die Arbeit der Datenschutzbehörde war auch im Jahr 2022 beeinflusst von der Pandemie, damit einhergehenden Fragestellungen, die unmittelbar zu beantworten waren, sowie dem Bemühen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Funktionsfähigkeit der Behörde zu gewährleisten.

Auch im Jahr 2022 wurden die FAQs datenschutzrechtlicher Natur die Pandemie betreffend permanent überarbeitet und ergänzt und finden sich nach wie vor auf der Website der Behörde. Ich möchte mich an dieser Stelle neuerlich bei all meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die großartige Zusammenarbeit und die gute Arbeitsdisziplin im Berichtszeitraum bedanken. Nur dank ihrer kreativen Ideen, technischen Kenntnisse, ihres Fleißes und Engagements war es möglich, den Herausforderungen, mit denen die Behörde konfrontiert war, entsprechend zu begegnen und gerecht zu werden. Es wurden mehr als 6000 nationale Verfahren geführt und abgeschlossen, im internationalen Bereich haben die Kolleg:innen hervorragend und kenntnisreich mitgearbeitet.

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenschutzbehörde im Jahr 2022 sowohl national als auch international unzählige –viele davon im virtuellen Raum - Vorträge gehalten und (virtuelle) Veranstaltungen und Konferenzen im Bereich des Datenschutzes besucht.

Das gemeinsam mit der Universität Wien durchgeführte und von der Europäischen Kommission geförderte Projekt „privacy4kids“ wurde im Jahr 2022 erfolgreich abgeschlossen, die Ergebnisse wurden offiziell präsentiert.

Der Datenschutzbericht 2022 ist der neunte, gemäß § 23 Abs. 1 DSG (iVm Art. 59 DSGVO) jährlich zu erstellende Bericht über die Tätigkeit der Datenschutzbehörde, der der Bundesministerin für Justiz bis 31. März des Folgejahres zu übergeben und in geeigneter Weise durch die Behörde zu veröffentlichen ist. Die Veröffentlichung wird auf der Website der Datenschutzbehörde erfolgen. Interessierte können sich auch während des Jahres über die Tätigkeiten der Datenschutzbehörde informieren; der seit 01/2015 quartalsmäßig erscheinende Newsletter der DSB gibt einen guten Überblick über Neuerungen, Judikatur und sonstige interessante Bereiche aus der nationalen und internationalen Welt des Datenschutzes. Die Datenschutzbehörde stellt einen – durchaus auch für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen – konzipierten Leitfaden zur DSGVO auf ihrer Website zur Verfügung, der regelmäßig aktualisiert wird

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 öffentlich in Verhandlung genommen.

Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Beiziehung von Dr. Andrea Jelinek, Leiterin der Datenschutzbehörde, und Dr. Matthias Schmidl, Stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde, gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschlossen.

Aufgrund eines am 28. Juni 2023 eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer die Auskunftsperson Dr. Andrea Jelinek, die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Mag. Corinna Scharzenberger, Mag. Harald Stefan, Karl Schmidhofer, Dr. Nikolaus Scherak, MA und MMMag. Gertraud Salzmann sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Datenschutzbericht 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-922 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2023 06 28

                            Mag. Ulrike Fischer                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau