2156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (2094 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) erlassen wird
Damit in Zeiten der COVID-19-Pandemie Versammlungen von Gesellschaftern oder Organmitgliedern auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer durchgeführt und Beschlüsse auch auf andere Weise gefasst werden können, wurde mit § 1 COVID-19-GesG eine zeitlich befristete gesetzliche Grundlage für „virtuelle Versammlungen“ geschaffen, die in der COVID-19-GesV näher geregelt wurden.
Die Durchführung von Gesellschafterversammlungen unter Einsatz technischer Kommunikationsmittel, insbesondere über eine Videokonferenz, hat sich in der Praxis bewährt, weshalb nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle sowie hybride Versammlungen geschaffen werden soll. Im Unterschied zur Pandemiesituation sollen solche Gesellschaftersammlungen jedoch nur zulässig sein, wenn dies in Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.
Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Johanna Jachs, die Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Selma Yildirim, Mag. Harald Stefan und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2094 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 06 28
Mag. Johanna Jachs Mag. Michaela Steinacker
Berichterstattung Obfrau