2162 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 3406/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

Die Abgeordneten Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat die Europäische Union erstmals Sanktionen gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation spezifisch im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen erlassen. Mit Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ABl. Nr. L 111 vom 08.04.2022 S. 1 wurde ein neuer Art. 5k in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ABl. Nr. L 2290 vom 31.07.2014 S. 1, (im Folgenden: SanktionenVO) eingefügt [dieser wurde zuletzt durch Verordnung (EU) 2022/1269, ABl. Nr. L 193 vom 21.7.2022 S. 1 geändert]. Aufgrund der unklaren Kompetenzrechtslage (siehe IA 2826/A BlgNR XXVII. GP, 2) und angesichts der Bedeutung der Sanktionen infolge des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine einerseits und der Notwendigkeit einer klaren Rechtslage für die Erteilung von Genehmigungen andererseits, wurde mit dem Bundesgesetz eine – bis 31. Dezember 2023 befristete – Regelung unter Verwendung einer Kompetenzdeckungsklausel geschaffen.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Sanktionen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens soll die Regelung befristet verlängert werden. Es ist weiterhin in Aussicht genommen, im Rahmen einer Novellierung des Sanktionengesetzes 2010 eine allgemeine Regelung der Zuständigkeit für Sanktionsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu schaffen, mit der spätestens ein Außerkrafttreten dieses Bundesgesetzes einhergehen sollte.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger die Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Mag. Christian Drobits sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 06 28

                  Mag. Corinna Scharzenberger                                         Mag. Michaela Steinacker

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau