2171 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„NEUTRALITÄT Österreichs JA“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „NEUTRALITÄT Österreichs JA“

Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes soll Österreich seine immerwährende Neutralität abermals erklären und bekräftigen, in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beizutreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Staatsgebiet nicht zuzulassen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Neutralität Österreichs durch ein weiteres Verfassungsgesetz beschließen.

Begründung:

Die Anzahl der UnterstützerInnen dieses Volksbegehrens zeigt, dass die Bevölkerung sich in der Frage der österreichischen Neutralität ein klares, abermaliges Bekenntnis des Gesetzgebers zur immerwährenden Neutralität wünscht.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Marcus Hohenecker

1. Stellvertreter(in)

Anatolij Volk

2. Stellvertreter(in)

Mag. Iris Friedrich

3. Stellvertreter(in)

Josef Andreas Baumgartner

4. Stellvertreter(in)

Werner Bolek

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 12. Juli 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.497.572

Volksbegehren „NEUTRALITÄT Österreichs JA“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „NEUTRALITÄT Österreichs JA“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.168

4.028

1,73

Kärnten

432.500

6.872

1,59

Niederösterreich

1.292.712

29.376

2,27

Oberösterreich

1.096.862

21.783

1,99

Salzburg

391.233

7.087

1,81

Steiermark

951.801

15.579

1,64

Tirol

539.212

8.798

1,63

Vorarlberg

274.832

3.666

1,33

Wien

1.130.639

19.643

1,74

Österreich

6.342.959

116.832

1,84

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.168

4.028

1,73 %

2.512

1.516

Kärnten

432.500

6.872

1,59 %

4.816

2.056

Niederösterreich

1.292.712

29.376

2,27 %

19.851

9.525

Oberösterreich

1.096.862

21.783

1,99 %

14.939

6.844

Salzburg

391.233

7.087

1,81 %

4.571

2.516

Steiermark

951.801

15.579

1,64 %

10.886

4.693

Tirol

539.212

8.798

1,63 %

5.567

3.231

Vorarlberg

274.832

3.666

1,33 %

2.597

1.069

Wien

1.130.639

19.643

1,74 %

13.662

5.981

Österreich

6.342.959

116.832

1,84 %

79.401

37.431