2174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um eine sofortige und umfassende Lebensmittelherkunftskennzeichnung einzuführen. Durch deren Umsetzung wird eine wesentlicher Beitrag zum Klima-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und zum Erhalt der regionalen Arbeitsplätze erreicht. Eine Verankerung der Lebensmittelversorgung unserer Bevölkerung mit heimisch-regional erzeugten Lebensmitteln in der Bundesverfassung gewährt die Verfügbarkeit und ist als Grundrecht abzusichern.

Begründung:

Mit diesem Volksbegehren werden weitere wichtige Themen umgesetzt!

 

       Einschränkung der Lebendtiertransporte

       Verbesserung des Klimas

       Schutz unserer Umwelt

       Förderung der regionalen Wertschöpfung

       Förderung der heimischen Arbeitsplätze

       Wesentliche Verbesserung der Kaufentscheidung der Konsumenten.

       Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung


 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Leopold Steinbichler

1. Stellvertreter(in)

Franz Strasser

2. Stellvertreter(in)

Paul Ringer

3. Stellvertreter(in)

Elisabeth Ecker

4. Stellvertreter(in)

Christian Brandstätter

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 12. Juli 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.497.572

Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.168

4.206

1,80

Kärnten

432.500

8.338

1,93

Niederösterreich

1.292.712

32.642

2,53

Oberösterreich

1.096.862

30.665

2,80

Salzburg

391.233

9.025

2,31

Steiermark

951.801

20.128

2,11

Tirol

539.212

10.281

1,91

Vorarlberg

274.832

4.671

1,70

Wien

1.130.639

29.935

2,65

Österreich

6.342.959

149.891

2,36

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.168

4.206

1,80 %

3.114

1.092

Kärnten

432.500

8.338

1,93 %

6.637

1.701

Niederösterreich

1.292.712

32.642

2,53 %

25.703

6.939

Oberösterreich

1.096.862

30.665

2,80 %

25.346

5.319

Salzburg

391.233

9.025

2,31 %

7.133

1.892

Steiermark

951.801

20.128

2,11 %

16.168

3.960

Tirol

539.212

10.281

1,91 %

7.845

2.436

Vorarlberg

274.832

4.671

1,70 %

3.797

874

Wien

1.130.639

29.935

2,65 %

24.518

5.417

Österreich

6.342.959

149.891

2,36 %

120.261

29.630