2175 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Untersuchungsausschüsse live übertragen“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Untersuchungsausschüsse live übertragen“

Der Gesetzgeber möge dafür Sorge tragen, dass Untersuchungsausschusssitzungen zukünftig live übertragen werden. Im Sinne der Transparenz muss der Bevölkerung ermöglicht werden zumindest medienöffentliche Sitzungen mittels Direktübertragung in Bild und Ton zu verfolgen. Dieser Livestream hat auf der Parlamentshomepage abrufbar zu sein sowie interessierten Medien zur Verfügung gestellt zu werden. Erklärtes Ziel ist dabei die größtmögliche Verbreitung der Befragungen von Auskunftspersonen.

Begründung:

Weil der Öffentlichkeit die Befragungen von zumindest jenen Auskunftspersonen, welche Personen des öffentlichen Interesses sind, in Bild und Ton zur Verfügung zu stellen sind.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Lukas Papula

1. Stellvertreter(in)

Michaela Maier

2. Stellvertreter(in)

Madeleine Kreuzer

3. Stellvertreter(in)

Viktoria Hofer

4. Stellvertreter(in)

Peter Lindorfer

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 12. Juli 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.497.572

Volksbegehren „Untersuchungsausschüsse live übertragen“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Untersuchungsausschüsse live übertragen“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.168

2.999

1,29

Kärnten

432.500

5.551

1,28

Niederösterreich

1.292.712

22.193

1,72

Oberösterreich

1.096.862

17.293

1,58

Salzburg

391.233

5.019

1,28

Steiermark

951.801

13.308

1,40

Tirol

539.212

6.740

1,25

Vorarlberg

274.832

3.524

1,28

Wien

1.130.639

26.128

2,31

Österreich

6.342.959

102.755

1,62

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.168

2.999

1,29 %

2.446

553

Kärnten

432.500

5.551

1,28 %

4.655

896

Niederösterreich

1.292.712

22.193

1,72 %

18.582

3.611

Oberösterreich

1.096.862

17.293

1,58 %

14.724

2.569

Salzburg

391.233

5.019

1,28 %

4.124

895

Steiermark

951.801

13.308

1,40 %

11.290

2.018

Tirol

539.212

6.740

1,25 %

5.489

1.251

Vorarlberg

274.832

3.524

1,28 %

2.993

531

Wien

1.130.639

26.128

2,31 %

22.740

3.388

Österreich

6.342.959

102.755

1,62 %

87.043

15.712