2184 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 3093/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Jänner 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmer*innen, ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren. Das Besondere daran ist, dass die Arbeitnehmer*innen einen Lohnausgleich für die reduzierte Arbeitszeit erhalten und Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung von der Dienstgeberin oder vom Dienstgeber in der bisherigen Höhe weiterbezahlt werden. Somit bleiben die Pensions- und Abfertigungsansprüche vollständig erhalten.

Die Altersteilzeit kann in zwei Form reduziert werden:

-       Kontinuierliche Variante: Die Arbeitszeitreduzierung erfolgt über die gesamte Laufzeit. Der Arbeitgeber erhält 90% des Mehraufwands vom AMS refundiert.

-       Blockvariante: Altersteilzeit teilt sich in eine Arbeits- und eine Freizeitphase, wobei die Freizeitphase max. 2,5 Jahre betragen darf. Der Arbeitgeber erhält nur 50% des Mehraufwands vom AMS refundiert.

Die Regierung hat nun bei ihrer Klausur zu Beginn dieses Jahres einige Änderungen mit gravierenden Auswirkungen vorgeschlagen. Kurzgefasst will sie die geblockte Altersteilzeit schrittweise abschaffen.

Die Zahl der Bezieher*innen von Altersteilzeit ist kontinuierlich im Sinken und betrug im Vorjahr im Durchschnitt von Jänner bis September pro Monat 36.204 Personen. Davon waren lediglich 8.458 in der geblockten Variante.

Frauen (24.227) nehmen die Altersteilzeit mehr als doppelt so oft in Anspruch wie Männer (11.978).

Einerseits wird nun das Pensionsantrittsalter für Frauen bis 2033 von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben, damit steigt auch das frühestmögliche Antrittsalter für den Beginn der Altersteilzeit. Parallel dazu wird nun auch die Laufzeit der Blockvariante der Altersteilzeit stufenweise gekürzt. Ab 2029 ist dann überhaupt keine Altersteilzeit – in der Blockvariante – mehr möglich. Da für Frauen beide Maßnahmen gleichzeitig wirken, sind sie doppelt betroffen.

Bislang hat die geblockte Altersteilzeit ältere Beschäftigte erfolgreich im Job gehalten. Dies ist besonders wichtig für Arbeitnehmer*innen in psychisch und körperlich belastenden Jobs. Außerdem haben es ältere Arbeitslose immer noch schwer, einen neuen Job zu erhalten. Das Abschaffen der geblockten Variante verschärft somit den Druck auf ältere Arbeitende. Künftig werden Beschäftigte mit Gesundheitsproblemen entweder den Arbeitsplatz verlieren oder bis zur gänzlichen Invalidität weiterarbeiten müssen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. März 2023 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten außer dem Berichterstatter Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza und Bettina Zopf sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

Am 11. Mai 2023 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dietmar Keck, Bettina Zopf, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Markus Koza und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden erneut vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. September 2023 abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Bettina Zopf, Mag. Gerald Loacker, Rainer Wimmer, Mag. Markus Koza und Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F dagegen: V, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 09 13

                                   Bettina Zopf                                                                   Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann