2189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2022 (III-942 der Beilagen)
Der Rechnungshof hat dem Nationalrat am 30. Juni 2023 seinen Bericht über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2022 übermittelt. Der Bundesrechnungsabschluss 2022 gliedert sich in fünf Textteile sowie einen gedruckten Zahlenteil. Zusätzlich werden der Zahlenteil (vollständig) und die Abschlüsse der einzelnen Untergliederungen auf der Website des RH (www.rechnungshof.gv.at) veröffentlicht. Die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger werden ebenfalls – ausschließlich – auf der Website des RH veröffentlicht.
Der Textteil Band 1: Bund – Abschlussrechnungen, Voranschlagsvergleichsrechnungen, Erläuterungen (in der Folge: Textteil Band 1: Bund) enthält – entsprechend der im international Public Sector Accounting Standard (IPSAS) 1 „Darstellung der Rechnungsabschlüsse“ vorgesehenen Gliederung – die Abschlussrechnungen auf Bundesebene (Vermögens–, Ergebnis– und Finanzierungsrechnung) und die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Finanzierungs– und Ergebnishaushalt. Die Positionen der Abschlussrechnungen und der Voranschlagsabweichungen werden erläutert. Darüber hinaus umfasst dieser Band die Darstellung der Rücklagengebarung und der Mittelverwendungsüberschreitungen.
Der Textteil Band 2: Untergliederungen – Segmentberichterstattung (in der Folge: Textteil Band 2: Untergliederungen) enthält ein eigenes Kapitel für jede Untergliederung mit einer kurzen Beschreibung der Gebarung und der Erläuterungen zu den höchsten Voranschlagsabweichungen sowie die konsolidierten Abschlussrechnungen und die Voranschlagsvergleichsrechnungen. Zudem weist der RH bei jeder Untergliederung die zusammenfassenden Bemerkungen zur Verrechnung aus.
Der Textteil Bank 3: Schulden, Haftung und Entwicklung der öffentlichen Finanzen enthält Darstellungen zu den Finanzschulden des Bundes, den Bundeshaftungen sowie den Eventualverbindlichkeiten und –forderungen. Weitere Kapitel in diesem Band sind der Entwicklung der öffentlichen Finanzen laut dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), der gesamtstaatlichen Haushaltsplanung, der Einhaltung der fiskalischen und wirtschaftspolitischen Vorgaben der Europäischen Union (EU) sowie den mittelfristigen Entwicklungen im Bundeshaushalt gewidmet.
Der Textteil Band 4: Prüfung gemäß § 9 RHG – Ordnungsmäßigkeits– und Belegprüfung 2022 (in der Folge: Textteil Band 4: Prüfung gemäß § 9 RHG) enthält den Bericht des RH zur Prüfung der Abschlussrechnungen.
Der Textteil Band 5: Vorprüfung gemäß § 9 RHG – Bundeshaftungen (in der Folge: Textteil Band 5: Vorprüfung gemäß § 9 RHG) beinhaltet den Bericht zur Prüfung der Bundeshaftungen.
Der gedruckte Zahlenteil umfasst wichtige Überblickstabellen zu den Voranschlagsvergleichsrechnungen sowie zum Budgetvollzug. Überdies sind die konsolidierten Abschlussrechnungen sowie auszugsweise die Anhangsangaben gemäß Rechnungslegungsverordnung 2013 i.d.g.F. (RLV 2013) enthalten. Der vollständige Zahlenteil des Bundesrechnungsabschlusses ist auf der Website des RH abrufbar (Bund, Untergliederungen und vom Bund verwaltete Rechtsträger).
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 14. September 2023 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Andreas Hanger gab die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dr. Elisabeth Götze, Dipl. Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krainer, Mag. Andreas Hanger, Dr. Christoph Matznetter, Christoph Stark sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M und der Leiter des Budgetdienstes Dr. Helmut Berger.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2022 (III-942 der Beilagen) im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 09 14
Mag. Andreas Hanger Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann