2190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Ersten Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gemäß § 5 Z 5 Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-979 der Beilagen)

Erstmals informiert der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft den Budgetausschuss im Rahmen des Produktivitätsberichts 2023 über die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Darin richtet der Produktivitätsrat 47 Empfehlungen an die Bundesregierung, mit denen er auf rasche Maßnahmen für den ökologischen und digitalen Umbau der Wirtschaft zur Stärkung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit drängt.

Investitionen, Innovationen, technologischer Fortschritt und die Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bevölkerung werden laut Bericht für das Wirtschaftswachstum immer wichtiger. Der Produktivitätsrat sieht in der Anpassung des österreichischen Bildungssystems und der Beseitigung bekannter Schwächen, etwa dessen soziale Selektivität, ein vorrangiges Handlungsfeld. Darüber hinaus werden eine ambitioniertere Forschungs- und Innovationspolitik, die Förderung des Strukturwandels im Unternehmenssektor und eine verbesserte Mobilisierung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials als wichtige Faktoren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs angesehen. Als Risiken werden hingegen die geopolitische Lage, steigende Finanzierungskosten und Engpässe am Arbeitsmarkt genannt.

Der Produktivitätsrat wurde im April 2022 ins Leben gerufen und besteht aus fünf Mitgliedern mit wirtschaftspolitischer Expertise. Mit dem Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 hat Österreich eine Empfehlung des EU-Rates umgesetzt. Das Ziel des - künftig jährlichen - Berichts ist es, den politischen Entscheidungsträger:innen Handlungsfelder und -notwendigkeiten für die längerfristige Entwicklung Österreichs aufzuzeigen.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 14. September 2023 in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Beiziehung von Univ.‑Prof. Dr. Christoph Badelt (Präsident des Fiskalrates) als Auskunftsperson gemäß § 40 Abs. 1 GOG beschlossen.

Aufgrund eines am 14. September 2023 eingebrachten Verlangens des NEOS Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 GOG nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Gerald Loacker, Mag. Andreas Hanger, Mag. Markus Koza, Christoph Stark, Eva Maria Holzleitner, BSc sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher und der Leiter des Budgetdienstes Dr. Helmut Berger. Die Auskunftsperson Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt beantwortete die an sie gerichteten Fragen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Ersten Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gemäß § 5 Z 5 Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (III-979 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 09 14

                             Dr. Elisabeth Götze                                                       Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann