2191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (2170 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 und das Bundesfinanzgesetz 2023 geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Aufgrund von Maßnahmen des Anti-Teuerungspakets für Familien im Rahmen des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes, BGBl. I Nr. 93/2022, wird der Beschluss einer Überschreitungsermächtigung für den diesbezüglich derzeit noch nicht abschließend abschätzbaren budgetären Bedarf in der Untergliederung (UG) 21 im Bundesfinanzgesetz 2023 und somit auch eine Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetzes 2023 bis 2026 erforderlich.

Des Weiteren machten die deutlich geänderten Rahmenbedingungen am Finanzmarkt eine Anpassung der Finanzierungsstrategie der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) notwendig, um zusätzliche Zinskosten zu vermeiden: Die OeBFA nahm vermehrt kurzfristige Finanzierungen auf, die derzeit in Erwartung weiterer Zinserhöhungen deutlich geringere Laufzeiten aufweisen als in den Vorjahren. Dies führt zu einem höheren saldenneutralen Umsatz im Geldfluss als ursprünglich im BFG 2023 vorgesehen war, weshalb der Beschluss einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung zur Überschreitung der Auszahlungsobergrenze im Geldfluss der UG 58 erforderlich wird.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung des vorliegenden Entwurfes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1

Z 4 B-VG.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Entwurf hat keinen unmittelbaren europarechtlichen Bezug.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Die Gesetzesbeschlüsse erfordern gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung des Bundesrates.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. September 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich der Berichterstatter Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie der Abgeordnete Kai Jan Krainer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2170 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 09 14

                      Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                 Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann