2193 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 3545/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30. August 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Um die nach wie vor hohe Inflation zu dämpfen, sollen als weitere inflationsdämpfende Maßnahme auch die Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr gedämpft werden.

Kompetenz:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus § 12 und § 13 F‑VG 1948.

Besonderer Teil

Zu § 1 – Zweckzuschuss

Der Zweckzuschuss des Bundes ist von den Ländern zur Senkung von Benützungsgebühren der Gemeinden im Jahr 2024 zu verwenden. Senkung bedeutet nicht zwangsläufig eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr, sondern vielmehr eine Reduzierung im Vergleich zur Gebührenhöhe, wie sie sich ohne Gebührenbremse ergeben hätte.

Die Regelung der Details für die Umsetzung, insbesondere auch für welche Benützungsgebühren gesenkt werden sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden, bleibt den Ländern überlassen. Auch bei der Methode der Senkung bleibt ein Spielraum für die zuständigen Gebietskörperschaften; So kann mit dem gleichen Ergebnis der Zweckzuschuss als Einnahme im Gebührenhaushalt verwendet werden, um die Höhe der Gebühr verringern zu können, oder bei gleichbleibender Gebühr die Vorschreibung an die Benützer durch eine aus dem Zweckzuschuss finanzierte Förderung verringert werden.

Zu § 2 – Aufteilung der Mittel

Die länderweisen Anteile richten sich nach der Volkszahl (Einwohnerzahl), die Anteile der einzelnen Gemeinden und die sonstigen Details zur Abwicklung sind in Richtlinien der Länder zu regeln.

Zu § 3 – Berichte

Zusätzlich zu den vorgesehenen Berichten der Länder an das Bundesministerium für Finanzen, welche auf der Homepage des BMF veröffentlich werden, wird es Aufgabe der Länder sein, die Unterlagen der Gemeinden und Länder zur Umsetzung der Gebührenbremse so aufzubereiten, dass sie eine Kontrolle der sachgerechten Berechnung der vermiedenen Gebührenerhöhung durch unabhängige Stellen (insb. durch den Rechnungshof oder den Landesrechnungshof) erlauben.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. September 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Christoph Stark die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Maximilian Linder, Mag. Gerald Loacker, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 09 14

                                Christoph Stark                                                          Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann