2199 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2023)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

           1. Sechzehnte Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF‑16)............                                                                                                       127 417 387,00 €

           2. Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – AfEF‑MDRI)...................................................................... 8 791 803,86 SZR

§ 2. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen betraut.