2203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz, BGBl. Nr. 406/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 227/2022, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel I § 1 Z 1 werden nach lit. e folgende lit. f und g angefügt:
„f) Absolvierung eines Masterstudiums „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 120 ECTS an einer Universität oder Hochschule;
g) Absolvierung eines Universitätslehrgangs „Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 120 ECTS;“
2. Dem Artikel II wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Z 1 lit. f und g tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres vom Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes an gerechnet zu erlassen.“