2211 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (2203 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wird

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Initiativen gesetzt um Personen mit Vorkenntnissen Ausbildungen im Bereich der Elementarpädagogik unter Berücksichtigung bereits erworbener Qualifikationen zu ermöglichen. An den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) besteht beispielsweise das Angebot eines zweisemestrigen Lehrgangs für Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP) als Sonderform gemäß § 79 Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962. Die Absolventinnen und Absolventen der BASOP erweitern dadurch ihre bereits erworbene Qualifikation für den sozialpädagogischen Bereich (inkl. der Qualifikation der Hortpädagogik) um den elementarpädagogischen Bereich. Der gegenständliche Lehrgang dauert zwei Semester und wird mit einer Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik abgeschlossen. Ebenso besteht ein Aufbaulehrgang gemäß § 79 Abs. 1 Z 1b SchOG, als Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik. Dieser ermöglicht eine anschlussfähige Ausbildung insbesondere für Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe sowie von anderen dreijährigen Fachschulen mit sozialem Schwerpunkt. Der Ausbildungslehrgang dauert drei Jahre (sechs Semester) und wird mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen, welche einer Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik gleichwertig ist. Die vorgenannten Ausbildungen schließen mit eine Reife- und Diplomprüfung bzw. mit einer Diplomprüfung ab und fallen daher unter § 1 Z 1 lit. a des Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetzes.

Nunmehr sollen die Bestimmungen des Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetzes um Ausbildungen im postsekundären und tertiären Bildungsbereich ergänzt werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. September 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Petra Tanzler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Hermann Brückl, MA und MMag. Dr. Agnes Totter, BEd sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2203 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 09 26

                           Mag. Sibylle Hamann                                                 Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann