2212 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über die Regierungsvorlage (2200 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
Die Schule hat bei der Verwirklichung ihres verfassungsmäßigen Bildungsauftrages gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG an der Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, insbesondere Art. 5, mitzuwirken. Dies dient der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993 idF BGBl. III Nr. 107/2022 (UN-Kinderrechtskonvention).
Mit vorliegendem Entwurf sollen besondere Regelungen zum Kinderschutz in den bestehenden umfassenden Ansatz des Schutzes der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierte Gewalt in der Schule eingebunden werden. Dazu sollen die Regelungen über die Pflichten der Schülerinnen und Schüler und die Gestaltung des Schullebens, somit der Rahmen für die als Verordnung zu erlassende Schulordnung, um detaillierte Regelungen für den Kinderschutz ergänzt werden.
Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. September 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Nico Marchetti die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Klaus Köchl, Mag. Sibylle Hamann, Hermann Brückl, MA, Petra Tanzler und Mag. Faika El-Nagashi sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2200 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 09 26
Nico Marchetti Mag. Dr. Rudolf Taschner
Berichterstattung Obmann