2227 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (2201 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird
Den zentralen Aspekt der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltenen Novelle stellt die Neuregelung der Verteilung der Studierendenbeiträge an die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und die Vertretungen von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, dar. Durch die geänderte Regelung soll ein finanzieller Anreiz für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an kleinen postsekundären Bildungseinrichtungen geschaffen werden, den Status als Selbstverwaltungskörperschaft aufzugeben und sich rechtsgeschäftlich durch die ÖH vertreten zu lassen.
Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. Oktober 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Nico Marchetti, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Andrea Kuntzl sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2201 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 10 03
Nico Marchetti Mag. Dr. Martin Graf
Berichterstattung Obmann