2231 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Bericht gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1012 der Beilagen)

Der vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgelegte Bericht zur Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) informiert über die Verwendung der seitens des Bundes bereitgestellten Mittel durch den VKI und die damit verbundenen Arbeitsschwerpunkte im Jahr 2022. Von dem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag in der Höhe von 5 Mio. € wurden im Vorjahr eine Basisförderung von rund 4,18 Mio. € für die Bereiche Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 0,75 Mio. € für den Bereich Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung zur Verfügung gestellt.

Mit der Basisförderung konnte laut dem Bericht sowohl kostenlose telefonische sowie online-Beratung (14.612 Fälle) als auch kostenpflichtige persönliche Beratung und Interventionen (1.769 Fälle) bei Unternehmen angeboten werden. Wie in der Vergangenheit betraf fast ein Viertel aller Anfragen die Durchsetzung von Gewährleistung oder Schadenersatz. Betroffene Branchen waren vor allem die Elektro- und Elektronikbranche sowie der Möbelhandel. An zweiter Stelle lagen 2022 Fragen zu den Preiserhöhungen bei Energie und Wasser. Auch Kündigungen durch Energieanbieter waren Thema. Weitere Schwerpunkte waren Probleme mit allgemeinen Dienstleistungen, speziell beim Handwerk, sowie Fragen zu Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

Beim im VKI integrierten Europäischen Verbraucherzentrum zur Lösung grenzüberschreitender Probleme lag der Beratungsschwerpunkt 2022 bei Flugreisen. Auch Onlineshopping nahm einen großen Teil der Anfragen ein, zunehmend im Bereich des Dropshipping. Hier gab es Probleme mit langen Lieferzeiten, Produkten von minderer Qualität, Zollschwierigkeiten und Rücksendungen.

Weiters führte der VKI, zumeist gemeinsam mit anderen europäischen Verbraucherorganisationen, im Vorjahr 118 Vergleichstests und Markterhebungen durch, informiert der Bericht. Die Untersuchungen betrafen die Bereiche Lebensmittel, Gesundheit, Kosmetik und Schadstoffe, Haushalt, Freizeit und Sport, neue Medien, Dienstleistungen und Finanzdienstleitungen sowie Nachhaltigkeit.

Darüber hinaus ist der VKI auch mit der klagsweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 231 Verfahren betreut. Die Klagsführung dient laut dem Bericht einerseits der Marktbereinigung bei Verbandsklagen bzw. der Rechtsdurchsetzung im Einzelfall und andererseits der Rechtsfortbildung durch die Gerichte im Fall einer unklaren Rechtslage. Die Erfolgsquote betrug 2022 97 %.

Bei der Auswahl der Verfahren strebte der VKI unter anderem an, möglichst die gesamte Breite des inhaltlichen Verbraucherschutzrechts abzudecken und aktuelle Probleme aus der Praxis aufzugreifen, informiert der Bericht.

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 4. Oktober 2023 in Verhandlung genommen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer und der Abgeordnete Klaus Köchl.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-1012 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2023 10 04

                            Mag. Ulrike Fischer                                                               Peter Wurm

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann