2237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Petitionen Nr. 66, 70, 72, 79, 92, 95, 111, 116, 118 und 120 bis 122 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 41, 43, 52 und 54
Einleitung
Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet, die folgende Angaben enthält: Betreff, Einbringer:in, Einlangen, Behandlung im Ausschuss, vom Ausschuss angeforderte Stellungnahmen, Art der Erledigung.
Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.
Seit dem 1. August 2021 haben Bürger:innen, Institutionen und Einrichtungen gemäß § 23b Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Verfahrens zu parlamentarischen Petitionen (PET) und Bürgerinitiativen (BI) Stellungnahmen abzugeben. Zudem können sowohl die jeweilige PET oder BI als auch die einzelnen Stellungnahmen von Bürger:innen mit elektronischen Zustimmungen unterstützt werden. Der Zeitraum für elektronische Zustimmungserklärungen erstreckt sich seither vom Einlangen bis zum Ende des gesamten parlamentarischen Verfahrens, nicht mehr nur auf den Zeitraum der Behandlung im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.
Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen Nr. 66, 70, 72, 79, 92, 95, 111, 116, 118 und 120 bis 122 sowie die Bürgerinitiativen Nr. 41, 43, 52 und 54. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die gegenständlichen Petitionen und Bürgerinitiativen in seinen Sitzungen von 7. Oktober 2021 bis 5. Oktober 2023 in Verhandlung genommen. Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu neun Sitzungen zusammen.
In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag. Ulrike Fischer, Hans Stefan Hintner, Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Alois Kainz, Andreas Kollross, Robert Laimer, Christian Lausch, Andreas Minnich, Nikolaus Prinz, Carina Reiter, Christian Ries, Ralph Schallmeiner, Michael Seemayer, Rudolf Silvan, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Hermann Weratschnig, MBA MSc und Petra Wimmer sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.
Zu den Petitionen Nr. 94, 109, 111 sowie 122 bzw. zur Bürgerinitiative Nr. 57 wurde in der Sitzung am 29. Juni 2023 eine Anhörung gemäß § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates unter Beteiligung folgender Auskunftspersonen bzw. Erstunterzeichnerin der Bürgerinitiative abgehalten:
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TOP 1: 94/PET: |
Matthias Promegger |
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TOP 2: 109/PET: |
Andreas Huss, MBA |
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TOP 3: 111/PET: |
Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger |
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TOP 4: 122/PET: |
Mag. Felix Hnat |
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TOP 5: 57/BI: |
MMag. Sabrina Krobath |
In der zugehörigen Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Ulrike Fischer, Hermann Gahr, Alois Kainz, Andreas Kollross, Robert Laimer, Maximilian Linder, Nikolaus Prinz, Christian Ries, Rudolf Silvan, Petra Wimmer, Süleyman Zorba sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard das Wort.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer gewählt.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
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Petition Nr. 66/PET betr. „Vierspuriger-Vollausbau der S3 zwischen Stockerau und Hollabrunn“ (7.7.2021)
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Christian Lausch |
7.10.2021 10.12.2021 9.3.2022 30.6.2022 28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMK (24.11.2021 Amt der nö. LReg. (1.12.2021) ASFINAG (5.11.2021 & 16.1.2023) ÖAMTC (4.2.2022) Umweltanwaltschaft NÖ (27.10.2022) Global 2000 (4.5.2023) WWF (4.5.2023)
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Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser Petition wird der Ausbau der Weinviertler Schnellstraße S3 zu einer vierspurigen Straße mit entsprechenden Lärmschutzvorrichtungen in siedlungsnahen Gebieten gefordert. Die Schnellstraße verbinde das östliche Weinviertel mit Wien und sei gleichzeitig Teil der Europastraße 59, die durch Wien und Prag führe, so die Begründung der Forderung. In den Jahren 2008/2009 wurde die Schnellstraße zu einer wechselseitig dreispurigen Straße mit starrer Mitteltrennung ausgebaut, wobei einzelne Abschnitte laut Petition jedoch nicht die notwendige Mindestbreite aufweisen würden. Aus diesen Gründen komme es bei Sanierungsarbeiten zu Straßensperren und Umleitungen durch Ortsgebiete. Dies sei ein nicht akzeptierbarer Umstand und mache den Ausbau notwendig. Zudem sei der vierspurige Ausbau der S3 ein Schlüssel dafür, langfristig Arbeitsplätze in der Region zu schaffen, da eine gute verkehrstechnische Anbindung erfahrungsgemäß einen positiven Effekt auf Betriebsansiedelungen habe. Dadurch werde der Pendlerverkehr eingedämmt und so das Klima entlastet.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 66/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 70/PET betr. „JA zur Traisental Schnellstraße S34 und B334“ (8.9.2021) |
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Christian Hafenecker, MA |
7.10.2021 10.12.2021 9.3.2022 30.6.2022 28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMK (2.11.2021) ASFINAG (5.11.2021) Amt der NÖ LReg. (30.12.2021) Magistrat St. Pölten (6.12.2021) NÖ Umweltanwalt- schaft (30.12.2022) WKÖ-NÖ (28.4.2022) Global 2000 (4.5.2023) WWF (11.5.2023)
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Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für eine schnellstmögliche Errichtung der S34 sowie der B334 und gegen sämtliche verzögernde und verhindernde Maßnahmen spricht sich diese Petition aus. Bereits im März 2010 sei die Umsetzung der S34 beschlossen worden, nach Verzögerungen aufgrund von Einsprüchen von Bürgerinitiativen sei der voraussichtliche Baubeginn vonseiten der Asfinag für 2023 beabsichtigt. Für die B334 lägen bisher noch keine konkreten Umsetzungspläne vor. Für die betroffenen Bürger:innen, insbesondere jene der Stadt Sankt Pölten, der Bezirke Sankt-Pölten-Land und Lilienfeld, sei der Bau von großer Bedeutung – für die Entlastung des Straßenverkehrs, die Reduzierung des Lkw-Aufkommens im städtischen Verkehr, die Sicherung und Aufwertung des Wirtschaftsstandorts, die Verkürzung der Fahrzeiten für Pendler:innen und die Bekämpfung der Abwanderung aus dem Bezirk Lilienfeld.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 70/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 72/PET betr. „Petition für Verbesserungen an der S3-Schnellstraße zwischen Großstelzendorf und Göllersdorf“ (22.9.2021) |
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Rudolf Silvan |
7.10.2021 10.12.2021 9.3.2022 30.6.2022 28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMK (17.11.2021) ASFINAG (5.11.2021 & 11.10.2022) ÖAMTC (30.11.2021) NÖ LUA (25.8.2022) Global 2000 (24.4.2023) WWF (4.5.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser Petition, die auf eine einstimmig beschlossene Resolution der Gemeinde Göllersdorf zurückgeht, werden Verbesserungen an der Weinviertler Schnellstraße (S3) zwischen Großstelzendorf und Göllersdorf gefordert. Da dieser Abschnitt nur zweispurig gebaut sei, führe jede Sanierung zu einer Sperre und infolgedessen zu einer erheblichen Verkehrsbelastung in diesen Ortschaften, so die Petition. Das Verkehrsministerium als Eigentümer solle die dafür zuständige Asfinag mit den entsprechenden Mitteln ausstatten, um die Schnellstraße in diesem Streckenabschnitt dreispurig auszubauen sowie mit gesetzeskonformem Lärmschutz und gefahrlosen Auf- und Abfahrtsmöglichkeiten zu versehen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 72/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 79/PET betr. „Stopp S 34 – Wir kämpfen um unsere Natur!“ (24.11.2021)
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überreicht durch die Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Mag. Ulrike Fischer Hermann Weratschnig, MBA MSc Dr. Elisabeth Götze |
10.12.2021 9.3.2022 30.6.2022 28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMK (27.1.2022) NÖ Umweltanwaltschaft (30.12.2022) Global 2000 (24.4.2023) WWF (11.5.2023) Amt der nö. LReg. (5.9.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
In dieser Petition wird ein Einstellen aller Planungsmaßnahmen für die Schnellstraße S34, die zwischen St. Pölten und Wilhelmsburg gebaut werden soll, und in weiterer Folge eine Abkehr von diesem Straßenbauprojekt gefordert. Erste Planungen für die S34 liegen Jahrzehnte zurück, inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert, so die Petition. Das Projekt sei ein Symbol für aus der Zeit gefallene und veraltete Verkehrspolitik, die motorisierten Individualverkehr fördere und keine Rücksicht auf Umwelt und Natur nehme, heißt es weiter. Die verheerende Umweltbilanz der geplanten Straße habe direkte Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung, auf die Artenvielfalt wie auch auf die Menschen in der Region, insofern müsse die Umsetzung der S34 verhindert werden. Die frei werdenden Mittel sollen in eine Erweiterung von Bus-, Bahn- und Radverbindungen sowie eine verbesserte Anbindung für die Anrainer:innen an den öffentlichen Verkehr investiert werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen, die Petition Nr. 79/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 92/PET betr. „Adaptierung der Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr“ (2.6.2022) |
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Joachim Schnabel |
30.6.2022 28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BKA – Büro BMFFIM (1.9.2022) Amt der Steiermärk. LReg. (16.11.2022) Gemeindebund (25.11.2022) BMK (7.9.2023) ÖBB (25.07.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Die Zahl der Verkehrsunternehmen, die Schüler:innentransporte durchführen, sei aufgrund steigender Kosten in den letzten Jahren stetig gesunken, viele Fahrstrecken im ländlichen Raum könnten nicht mehr abgedeckt werden. In den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 habe die Bundesregierung mit einer Valorisierung des Verbraucherpreisindexes und einer Sondererhöhung des Kilometergeldes um 2% gegengesteuert. Um Schüler:innentransporte für Verkehrsunternehmen wieder rentabler zu machen, fordert die Petition betreffend „Adaptierung der Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr“, die von Abgeordnetem Joachim Schnabel überreicht wurde, diesen Weg fortzusetzen und die Kilometertarife weiter zu erhöhen. Des Weiteren soll die bisher geltende Regelung, wonach ein Fußweg von bis zu zwei Kilometern bis zur nächsten Haltestelle als zumutbar eingestuft wird, abgeändert werden. Künftig soll zudem die Teilnahme an der Schüler:innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bereits bei einer Wegstrecke von mindestens 600 Metern bis zur nächsten Haltestelle möglich sein. Die Petition verlangt außerdem, dass künftig nicht mehr nur Schüler:innen, sondern allen Kindern und Jugendlichen – beispielsweise auch Kindergartenkindern und Lehrlingen – Freifahrten im Gelegenheitsverkehr ermöglicht werden. Mit diesen Maßnahmen soll zur Beseitigung von Benachteiligungen im ländlichen Raum beigetragen werden, so die Petition.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 92/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 95/PET betr. „SPRITPREISBREMSE – DIESEL UND BENZIN MÜSSEN BEZAHLBAR BLEIBEN!“ (6.7.2022) |
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überreicht durch die Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Christian Ries Erwin Angerer Mag. Christian Ragger |
28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMF (4.11.2022) BMK (15.11.2022) WKO (30.1.2023) AK (24.1.2023) ÖAMTC (23.1.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für Pendler:innen, die im Jahr rund 20.000 Kilometer zurücklegen, bedeuten die aktuellen Benzin- und Dieselpreise eine jährliche Mehrbelastung von über 1.000 €. Um diesen Preisanstieg abzufedern, müsse der Staat einlenken, fordert diese Petition. Der Jahresvergleich zeige, wie dramatisch der Preisanstieg sei: Im Juni 2021 habe ein Liter Diesel noch 1,20 € gekostet, ein Jahr später im Juni 2022 bereits 2,06 €. Es brauche daher eine sofortige Senkung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel beziehungsweise eine Streichung der Steuern auf Treibstoffe, sollten sich die Preisanstiege fortsetzen, so die Petition. Zudem müsse das Pendlerpauschale signifikant erhöht und die CO2-Bepreisung, die ab Oktober die Preise für Benzin und Diesel zusätzlich um 7,7 beziehungsweise 8,8 Cent pro Liter erhöhen werde, ersatzlos gestrichen werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 95/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 111/PET betr. „Aktive Friedens- und Neutralitätspolitik statt Kriegstreiberei“ (21.2.2023) |
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Christian Hafenecker, MA |
22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMEIA (28.4.2023) BMEUV (24.5.2023) BMLV (21.6.2023) BKA-VD (25.07.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Diese Petition fordert den aktiven Einsatz Österreichs für Friedensverhandlungen und einen Waffenstillstand in Russlands Krieg gegen die Ukraine. Demnach sollte Österreich mit Wien als Verhandlungsort als Vermittler zwischen den Parteien agieren. Unter Verweis auf das Neutralitätsgesetz wird die Beteiligung der österreichischen Bundesregierung an den EU-Makrofinanzhilfen für die Ukraine sowie die Durchfuhr von NATO-Ausrüstung durch Österreich als „Kriegstreiberei“ kritisiert. Es sei dringend notwendig, den neutralen Status Österreichs wiederherzustellen, heißt es im Petitionstext.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 111/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 120/PET betr. „Für das Bestehen der Sozialwissenschaftlichen Bibliothek an der Wirtschaftsuniversität Wien“ (30.3.2023) |
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überreicht durch die Abgeordnete |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Katharina Kucharowits |
29.6.2023 5.10.2023 |
BMBWF (6.9.2023) Rektorat Wirtschaftsuniversität Wien (21.8.2023) Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (30.8.2023) Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der WU (21.8.2023) Department der Sozialökonomie an der WU (4.8.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für den Erhalt der sozialwissenschaftlichen Bibliothek an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) setzt sich diese Petition ein. Geplant sei, die sozialwissenschaftliche Bibliothek in einen Hörsaal bzw. einen Veranstaltungsraum umzubauen und den Bestand in die WU-Hauptbibliothek einzugliedern. Die Petitions-Unterzeichner:innen gehen wegen des konzentrierten Zugangs zu relevanter sozialwissenschaftlicher Literatur von einem Verlust eines zentralen Orts der Wissensvermittlung aus und kritisieren, dass sechzig Lernplätze, fünf Computerarbeitsplätze und drei Projekträume abhanden kämen. Der Bau eines weiteren Hörsaals würde nicht im Einklang mit einer zukunftsorientierten nachhaltigen Universitätsplanung stehen, meinen sie.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 120/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 121/PET betr. „höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können“ (12.5.2023) |
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überreicht durch die Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Petra Wimmer Andreas Kollross
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29.6.2023 5.10.2023 |
BMFFIM (6.9.2023) BMF (23.8.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Mit dieser Petition werden höhere Mittel aus dem Finanzausgleich für die Länder und Gemeinden gefordert, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können. Aufgrund der gestiegenen Energie- und Lohnkosten könnten sie derzeit nicht in große Projekte investieren. Bei der Erstellung des Budgetvorschlags für 2023 sei die aktuelle Höhe der Inflationsraute noch nicht absehbar gewesen, argumentieren die Abgeordneten. Der Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen sei aber für die Familien, die Wirtschaft, die Länder und Gemeinden von essentieller Bedeutung.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Petition Nr. 121/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Petition Nr. 122/PET betr. „Schluss! mit weiteren Einschränkungen der Verpackung, der Bezeichnung oder anderer Angaben von Fisch-, Fleisch- und Milchalternativprodukten“ (17.5.2023) |
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überreicht durch die Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Mag. Ulrike Fischer Mag. Faika El-Nagashi |
29.6.2023 5.10.2023 |
BMSGPK (24.8.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Eine pflanzenbasierte Ernährung sei einer der wichtigsten individuellen Beiträge, den Konsument:innen zum Klimaschutz leisten können, meinen Einbringerinnen dieser Petition und kritisieren in diesem Zusammenhang die Auflagen hinsichtlich der Bezeichnungen für pflanzliche Fisch-, Fleisch- und Milchprodukte. Mit einer Petition wollen sie diesen Beschränkungen entgegenwirken. Pflanzenmilch etwa sei eine der am stärksten eingeschränkten Lebensmittelkategorien in der EU. So dürfe die umgangssprachlich weitgehend als Hafermilch bezeichnete Milchalterative aus Hafer beispielsweise nur als Haferdrink angeboten werden. Im Sinne der Petition sollte es zu keinen derartigen Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen bei pflanzlichen Produktalternativen kommen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen, die Petition Nr. 122/PET durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
2. Bürgerinitiativen
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Bürgerinitiative Nr. 41/BI betr. „Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein (VSV)“ (15.3.2022) |
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überreicht durch |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Dr. Peter Kolba |
30.6.2022 28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMJ (18.8.2022) BMSGPK (25.8.2022) WKÖ (10.11.2022) AK (15.11.2022) Präs.-Konferenz der Landwirtschaftskammern (17.11.2022) Österr. Seniorenrat (8.11.2022) Österr. Rechtsanwaltskammertag (5.9.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Sieht ein Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Vertragsformblättern Bedingungen vor, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, so kann es von Verbänden, wie dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder der Bundesarbeitskammer, in einer sogenannten Verbandsklage auf Unterlassung geklagt werden. Im Konsumentenschutzgesetz ist abschließend geregelt, welche Verbände dieses Recht wahrnehmen können. Die Bürgerinitiative „Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein (VSV)“ fordert nun die Aufnahme des VSV in diese Liste der berechtigten Verbände, sodass auch dieser zugunsten des kollektiven Rechtsschutzes für Verbraucher:innen diese Möglichkeit wahrnehmen kann.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 41/BI durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Bürgerinitiative Nr. 43/BI betr. „Verbandsklage-Befugnis iS des § 29 KSchG für den Verein ‚COBIN claims‘“ (30.3.2022) |
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überreicht durch |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Mag. Oliver Jaindl |
30.6.2022 28.9.2022 6.12.2022 22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMJ (18.8.2022) BMSGPK (25.8.2022) AK (15.11.2022) Präs.-Konferenz der Landwirtschaftskammern (17.11.2022) Österr. Seniorenrat (8.11.2022) Österr. Rechtsanwaltskammertag (5.9.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Der gemeinnützige Verein „Cobin claims“ strebt die Befugnis an, als Verbandskläger nach österreichischem und europäischen Recht in Zivilverfahren aufzutreten. Die Unterzeichner:innen fordern den Nationalrat daher auf, dem Verein die nur bestimmten Organisationen vorbehaltene Verbandsklagebefugnis im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes einzuräumen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit
Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Bürgerinitiative
Nr. 43/BI durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Bürgerinitiative Nr. 52/BI betr. „Für genderfreie Sprache“ (15.12.2022) |
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überreicht durch |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Emanuel Dragomir |
22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMBWF (24.5.2023) Österr. Universitätenkonferenz (uniko) (22.5.2023) IG Autor:innen (17.8.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Für „genderfreie“ Sprache steht diese Bürgerinitiative, die den Nationalrat ersucht, in der Verfassung zu verankern, dass die Verwendung der „Gendersprache“ nicht verpflichtend sein soll. Natürliche oder juristische Personen, die nicht gendern, sollen nicht benachteiligt werden dürfen. Gefordert wird auch, dass Gesetze, Verordnungen und Erlässe keine Verpflichtungen zur geschlechtergerechten Sprache beinhalten.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 52/BI durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
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Bürgerinitiative Nr. 54/BI betr. „Die Waffen nieder! Nein zum Krieg! Für eine glaubwürdige aktive Neutralitätspolitik Österreichs!“ (30.1.2023) |
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überreicht durch |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Franz Sölkner |
22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMLV (20.4.2023) BMEIA (28.4.2023) BMEUV (24.5.2023) BKA-VD (25.7.2023) |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Für eine „glaubwürdige“ aktive Neutralitätspolitik Österreichs tritt diese Bürgerinitiative ein. Während Österreich während des Kalten Krieges eine stabilisierende Rolle spielte, sei diese Form der Neutralitätspolitik nach der Wende 1989/91 einer „einseitigen Westbindung“ geopfert worden, meinen die Unterzeichner:innen. Sie sprechen sich daher dafür aus, diese Politik zu revidieren und Neutralität im Rahmen von OSZE-Verhandlungen über eine neue europäische Friedens- und Sicherheitsarchitektur als mögliches Modell für die Ukraine einzubringen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit
Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, die Bürgerinitiative
Nr. 54/BI durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
II. Zuweisungen
Petitionen
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Petition Nr. 116/PET betr. „Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Ernsthofen“ (1.3.2023) |
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Alois Scholl |
22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMK (26.4.2023) ÖBB (10.08.2023) |
Zuweisung an: Verkehrs-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für die Verbesserung der Infrastruktur am Bahnhof Ernsthofen (Niederösterreich), konkret für einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen, setzt sich Abg. Alois Scholl mit einer Petition ein (116/PET). Die Bahngleise 1 und 2 seien nur durch eine Unterführung – ohne Fahrstuhl – erreichbar und für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl daher nicht oder nur erschwert benutzbar. Laut einer EU-Richtlinie bestünde ein Recht auf Barrierefreiheit, wird geltend gemacht. Auch von Mandatar Andreas Hanger liegt eine Petition zur Barrierefreiheit am Bahnhof Ernsthofen (118/PET) vor.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 116/PET dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
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Petition Nr. 118/PET betr. „der barrierefreien Gestaltung des Bahnhof Ernsthofen“ (8.3.2023) |
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überreicht durch den Abgeordneten |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
Art der Erledigung |
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Mag. Andreas Hanger |
22.3.2023 29.6.2023 5.10.2023 |
BMK (26.4.2023) ÖBB (10.08.2023) |
Zuweisung an: Verkehrs-ausschuss |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für die Verbesserung der Infrastruktur am Bahnhof Ernsthofen (Niederösterreich), konkret für einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen, setzt sich Abg. Alois Scholl mit einer Petition ein (116/PET). Die Bahngleise 1 und 2 seien nur durch eine Unterführung – ohne Fahrstuhl – erreichbar und für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl daher nicht oder nur erschwert benutzbar. Laut einer EU-Richtlinie bestünde ein Recht auf Barrierefreiheit, wird geltend gemacht. Auch von Mandatar Andreas Hanger liegt eine Petition zur Barrierefreiheit am Bahnhof Ernsthofen (118/PET) vor.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 118/PET dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
III. Ausschussanträge
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 66, 70, 72, 79, 92, 95, 111, 116, 118 und 120 bis 122 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 41, 43, 52 und 54 zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 10 05
Mag. Ulrike Fischer Michael Bernhard
Berichterstattung Obmann