2245 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2912/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsaustausch zwischen Pensionsversicherung und Behörden bei psychisch bedingten Pensionierungen

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Anfragebeantwortung zu psychisch bedingten Frühpensionierungen (8060/AB XXVII. GP (1)) hat ergeben, dass der Anteil der psychischen Leiden bei den Gründen für Frühpensionierungen stark zunimmt. So erfolgten 2020 knapp 3.600 Frühpensionierungen aus psychischen Gründen (exkl. Beamtenpensionssystem). Insgesamt weist die Pensionsstatistik der PVA bereits knapp 55.000 psychisch bedingte Pensionierungen aus (2).

Einige der betroffenen psychisch schwer erkrankten Menschen haben aber nicht nur Führerscheine, sondern auch Jagdscheine und Waffenbesitzkarten. Bei Menschen, deren psychische Verfassung so schlecht ist, dass ihre Arbeitsfähigkeit nicht einmal mehr die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten erreicht, könnte die psychische Verfassung auch andere Fähigkeiten wie die Fahrtauglichkeit und die nötige Zuverlässigkeit für das Besitzen oder gar Führen von Waffen beeinträchtigen.

Aus Gründen der Sicherheit ist es daher unumgänglich, dass die Pensionsversicherungsträger im Falle von Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspensionen aus psychischen Gründen jene Behörden informieren, die für Führerscheine, Jagdscheine und Waffenbesitzkarten zuständig sind, damit bei den betroffenen Versicherten überprüft wird, ob die psychische Verfassung weiterhin das Jagen, das Autofahren und das Besitzen einer Waffe zulässt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen:

(1) https://www.parlament.qv.at/PAKTNHG/XXVll/AB/AB 08060/index.shtml

(2)

https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid= 10008. 769646&version= 1658734599

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Michael Hammer, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Alois Stöger, diplômé, Dr. Dagmar Belakowitsch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 10 11

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann