2247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 2378/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von Versicherungszeiten des Rechtsanwaltspensionssystems im gesetzlichen Pensionssystem
Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Beginn des Jahres 2019 waren gesetzliche Harmonisierungsschritte zwischen den Pensionssystemen in der gesetzlichen Sozialversicherung und den Pensionssystemen der Kammern geplant, so auch bei den Rechtsanwaltskammern. Diese Harmonisierungsschritte fielen jedoch den Neuwahlen zum Opfer. Dabei ging es zum einen darum, dass innerhalb der Kammern die separaten Pensionssysteme der Länderkammern harmonisiert werden sollten. Zum anderen sollten Beitragszeiten von Erwerbstätigen aus Kammerpensionssystemen als pensionsbegründend im Pensionssystem der gesetzlichen Sozialversicherung angerechnet werden - und umgekehrt. Der Hintergrund dabei war, dass im gesetzlichen Pensionssystem erst ab 180 Versicherungsmonaten ein Pensionsanspruch entsteht, unter 180 Versicherungsmonaten verfallen sämtliche eingezahlten Pensionsbeiträge. Die fehlende Anrechnung der Kammernversicherungszeiten im gesetzlichen Pensionssystem ist insofern unlogisch, da die Anrechnung der verschiedenen Versicherungszeiten zwischen den Sparten der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG) bereits erfolgt. Auch international ist eine Anrechnung der Versicherungszeiten zwischen den Pensionssystemen üblich - z. B. innerhalb der EU. Um eine Anrechnung der Versicherungszeiten aus den Pensionssystemen der Rechtsanwaltskammern in der gesetzlichen Pensionsversicherung zu ermöglichen, sind jedenfalls entsprechende Änderungen bei den Anspruchs- und Wartezeitenregelungen für die gesetzliche Alterspension im ASVG (§ 236), BSVG (§ 111 ), GSVG (§ 120) und APG (§ 4) nötig.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2022 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Fiona Fiedler, BEd, Laurenz Pöttinger, Kira Grünberg, Dr. Dagmar Belakowitsch, Heike Grebien und Mag. Ernst Gödl. Die Verhandlungen wurden vertagt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Mag. Michael Hammer, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Alois Stöger, diplômé, Dr. Dagmar Belakowitsch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde
Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 10 11
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann