2249 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 3122/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhebung Gewaltschutzangebote

 

Die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Trotz mittlerweile quasi jährlicher Budgeterhöhungen für Gewaltschutz, ist für viele Betroffene nicht immer ersichtlich, an welcher Stelle sie die bestmögliche Erstberatung erhalten. So gibt es zwar Frauenhelplines, Opfernotruf, Frauenhäuser und die Möglichkeit, einfach die Polizei zu informieren – was genau alles unter Gewaltschutz fällt, ist aber nicht immer ganz ersichtlich. So gibt es unterschiedlichste Zuständigkeiten, auch die Budgeterhöhungen, die gemeinsam als Gewaltschutzpaket zusammengerechnet werden, fallen ja in verschiedenste Ressorts und Zuständigkeiten.

Neben dieser Verteilung über verschiedene Ministerien hinweg, gibt es Überschneidungen zwischen Bundesländern und Bundestätigkeiten, auch freiwilligen Organisationen oder Vereine übernehmen viele der zugehörigen Aufgaben. Gerade eine derartige Vielfalt an Angeboten sorgt aber oft für Verwirrung. Einerseits für Betroffene, die beispielsweise zwischen der Übersichtsseite des Bundeskanzleramtes (1), der Gewaltschutzlandkarte (2) oder Informationen ihrer Bundesländer (bspw 3, 4) wählen müssen, andererseits natürlich auch für die politische Ebene. So hat das Frauenministerium erst Ende 2022 einen erstmaligen Überblick erhalten, wie es um die Verteilung von Gewaltambulanzen in Österreich steht. Auch bei anderen Angeboten ist nicht auszuschließen, dass es ebenso Informationslücken gibt, etwa bei potentiellen Überschneidungen von Bundes- und Landesangeboten. Mangels ordentlicher Erhebung gibt es dazu allerdings auch keine Informationen.

Wer effektiven Gewaltschutz betreiben möchte, darf aber nicht nur auf finanzielle Ressourcen verweisen, sondern muss sich eben auch dessen bewusst sein, was mit diesen Ressourcen geleistet wird, was geleistet werden könnte und wie diese Mittel bestmöglich genutzt werden. Übersichtsseiten (5) zeigen beispielsweise, dass es vielfältige Telefonangebote gibt, Gewaltschutzseiten verweisen sowohl auf Stalking, Mobbing, als auch auf Gewalt gegenüber Heimkindern etc. Welche Aufgaben wo wie genau übernommen werden, ist durch diese vielfältige Themenvermischung nur selten ersichtlich. Unklare Strukturen, Mehrgleisigkeiten und Ineffizienzen helfen aber weder Opfern, noch verstärken sie Gewaltschutz. Eine Übersicht über Aufgabenbereiche und Finanzierungsströme in dieser Vielfalt von Angeboten ist daher notwendig, um abgestimmten, zielgerichteten und effektiven Gewaltschutz zu gewährleisten.

1.            https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-     frauen/hilfseinrichtungen.html

2.            https://www.gewaltschutzzentrum.at/

3.            https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/131663343/DE/

4.            https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/frauen/hilfe-bei-gewalt-pr%C3%A4vention

5.            https://www.gewaltschutzzentrum-steiermark.at/“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Henrike Brandstötter die Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Sabine Schatz und Mario Lindner sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab und die Ausschussobfrau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Gleichbehandlungsausschuss hat die Verhandlungen in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Henrike Brandstötter, Mag. Faika El-Nagashi, Rosa Ecker, MBA, Mag. Meri Disoski, Sabine Schatz und Alois Kainz sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab und die Ausschussobfrau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 10 11

                    Mag. Romana Deckenbacher                                         Eva Maria Holzleitner, BSc

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau