2251 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (2204 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 und des ASFINAG-Gesetzes soll im Wesentlichen die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, ABl. Nr. L 187 vom 20.07.1999 S. 42, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/362, ABl. Nr. L 69 vom 04.03.2022 S. 1, und der Berichtigung, ABl. Nr. L 227 vom 01.09.2022 S. 133, (im Folgenden: Wegekostenrichtlinie) erfolgen. Als zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind anzuführen:
1. Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
2. einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
3. Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
4. Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
5. im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen erfolgt eine gesetzliche Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
6. Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
7. Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG (Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge).
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche
Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneter Andreas Ottenschläger die
Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Julia Elisabeth Herr,
Dr. Johannes Margreiter, Christian Hafenecker, MA, Franz
Leonhard Eßl, Klaus Köchl,
Mag. Gerald Hauser und Dietmar Keck sowie die Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois
Stöger, diplômé.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2204 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 10 11
Andreas Ottenschläger Alois Stöger, diplômé
Berichterstattung Obmann