2252 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 3535/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 07. Juli 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da das Verkehrsaufkommen (insbesondere der Transitverkehr) seit Inkrafttreten obenstehender Bestimmung deutlich zugenommen hat, sind auch die finanziellen Anforderungen zur Verbesserung der Umweltsituation für die jeweiligen Bundesländer und Regionen angestiegen. Um dem gestiegenen Finanzierungsbedarf zur Verbesserung der Umweltsituation nachzukommen, soll eine Anhebung des im § 15a ASFINAG Gesetz angeführten Prozentsatzes vorgenommen werden. Aktuell wendet die ASFINAG (auf Basis der 1% der Netto-Benützungsentgelt auf allen Sondermautstrecken) für Umweltmaßnahmen rund 4,4 Mio. Euro auf.

Zu Z 1:

Der § 15a soll dahingehend angepasst werden, dass der Prozentsatz von den eingehobenen Netto-Benützungsentgelten für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation von 1% auf 3% erhöht wird. Die erhöhten Mittel sollen den jeweiligen Bundesländern zur Verbesserung der Umweltsituation in den jeweils betroffenen Umgebungen zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung der Mittel unterliegt einer laufenden Evaluation und Vorlage der entsprechenden Verwendungsnachweise.

Zur Verbesserung der Umweltsituation sollen Projekte umgesetzt und Investitionsinitiativen durchgeführt werden. Durch die Anteilserhöhung soll ein angemessener Beitrag dazu geschaffen werden.

Die Mittel wären beispielhaft für die Umsetzung folgender Maßnahmen zweckgebunden zu verwenden:

•       Maßnahmen zur Verbesserung des Lärm- und Emissionsschutzes

•       Maßnahmen zur Stärkung des Umweltschutzes in den jeweils betroffenen Regionen

•       Ausbau des öffentlichen Verkehrs zur Reduktion der gesamten Verkehrsbelastung 

•       Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

•       Radweg-Investitionen

Zu Z 2:

Die ASFINAG soll jährlich über die Verwendung der Mittel gemäß Abs. 1 berichten.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Julia Elisabeth Herr, Dr. Johannes Margreiter, Christian Hafenecker, MA, Franz Leonhard Eßl, Klaus Köchl, Mag. Gerald Hauser und Dietmar Keck sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Alois Stöger, diplômé.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Da das Verkehrsaufkommen (insbesondere der Transitverkehr) seit Inkrafttreten der Bestimmung über den Lebensverbesserungsbeitrag deutlich zugenommen hat, sind auch die finanziellen Anforderungen zur Verbesserung der Umweltsituation für die jeweiligen Bundesländer und Regionen angestiegen. Um dem gestiegenen Finanzierungsbedarf zur Verbesserung der Umweltsituation nachzukommen, soll eine Anhebung des im § 15a ASFINAG Gesetz angeführten Prozentsatzes vorgenommen werden. Aktuell wendet die ASFINAG (auf Basis der 1% der Netto-Benützungsentgelte auf allen Sondermautstrecken) für Umweltmaßnahmen rund 4,4 Mio. Euro auf.

Weiters soll vorgesehen werden, dass der ASFINAG die Möglichkeit der Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im europäischen System für elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) eingeräumt werden kann.

 

Zu Z 1:

In Artikel II § 2 Abs. 1 wird vorgesehen, dass der ASFINAG die Möglichkeit der Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für elektronische Frachtbeförderungsinformationen auf Basis der Verordnung (EU) 2020/1056 sowie der darauf beruhenden Tertiärrechtsakte eingeräumt werden kann.

 

Zu Z 2:

Artikel II § 15a soll dahingehend angepasst werden, dass der Prozentsatz von den eingehobenen Netto-Benützungsentgelten für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation von 1% auf 3% erhöht wird.

Die erhöhten Mittel sollen den jeweiligen Bundesländern zur Verbesserung der Umweltsituation in den jeweils betroffenen Umgebungen zur Verfügung gestellt werden. Es wird dazu klargestellt, dass diese Erhöhung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 vorgesehen wird. Die Auszahlung der Mittel unterliegt einer laufenden Evaluation und Vorlage der entsprechenden Verwendungsnachweise.

Zur Verbesserung der Umweltsituation sollen Projekte umgesetzt und Investitionsinitiativen durchgeführt werden. Durch die Anteilserhöhung soll ein angemessener Beitrag dazu geschaffen werden.

Die Mittel wären beispielhaft für die Umsetzung folgender Maßnahmen zweckgebunden zu verwenden:

•       Maßnahmen zur Verbesserung des Lärm- und Emissionsschutzes,

•       Maßnahmen zur Stärkung des Umweltschutzes in den jeweils betroffenen Regionen,

•       Ausbau des öffentlichen Verkehrs zur Reduktion der gesamten Verkehrsbelastung,

•       Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Gleichzeitig wird die Bestimmung zur besseren Lesbarkeit redaktionell umgestaltet.

 

Zu Z 3:

In Artikel II § 15a Abs. 3 wird eine jährliche Berichterstattung der ASFINAG über die Verwendung der den Bundesländern zur Verfügung gestellten Mittel verankert und diese Berichterstattung näher ausgestaltet.

 

Zu Z 4:

Es wird in Artikel XI § 1 Abs. 6 eine Inkrafttretensbestimmung für die zuvor dargelegten Neuregelungen vorgesehen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 10 11

                         Andreas Ottenschläger                                                    Alois Stöger, diplômé

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann