2257 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Allgemeiner Einkommensbericht 2022 – Reihe Einkommen 2022/1 (III-792 der Beilagen)

Der „Allgemeine Einkommensbericht 2022“ – der zwölfte dieser Art – bietet eine umfassende Darstellung der Einkommen der Bevölkerung in Österreich für die Berichtsjahre 2020 und 2021. Diesen Bericht hat der Rechnungshof entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag (gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz) alle zwei Jahre dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen vorzulegen. Darin finden sich die durchschnittlichen Einkommen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie – entsprechend dem Gesetzesauftrag – getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen.

Die sehr detaillierten Auswertungen beruhen auf Administrativdaten, ergänzt durch Daten des Mikrozensus, einer von Statistik Austria kontinuierlich durchgeführten Haushaltserhebung. Wichtigste Datengrundlage sind die Lohnsteuerdaten. Darin sind alle Personen enthalten, die im jeweiligen Bezugsjahr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit oder eine Pension bezogen. Damit sind auch die aktiven und im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten aller Gebietskörperschaften erfasst. Aus Daten des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger werden wichtige Gliederungsmerkmale hinzugefügt: Geschlecht, Pensionsart und Pensionsversicherungsträger. Aus dem Mikrozensus werden die – gesetzlich vorgegebenen – Gliederungsmerkmale Berufsgruppe und Funktion sowie einige weitere Informationen ergänzt. Die Einkommensteuerdaten bilden die Grundlage für die Berichterstattung über die Einkommen der selbstständig Erwerbstätigen.

Der vorliegende Bericht analysiert zunächst die Entwicklung der Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen ab 1998, dem ersten Berichtsjahr ab dem eine einheitliche Datenbasis vorliegt; ergänzt wird dies durch die Entwicklung der Einkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten ab dem Jahr 2004. Weiters werden die Einkommen der Pensionistinnen und Pensionisten sowie der selbstständig Erwerbstätigen im Zeitvergleich beschrieben. Weiters folgt eine Darstellung und Analyse der Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen im Berichtsjahr 2021 nach sozialer Stellung, Branchen, Berufen, Funktionen, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Bildung, Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung und atypischer Beschäftigung. Für die selbstständig Erwerbstätigen erfolgt eine Gliederung nach Branchen und Schwerpunkten. Die Darstellung der Einkommen der Pensionistinnen und Pensionisten im Berichtsjahr 2021 besteht aus einem Überblick für alle Pensionen, gefolgt von einer Gliederung nach Pensionsarten und Pensionsversicherungsträgern sowie den Ruhe- und Versorgungsgenüssen von Beamtinnen und Beamten. In einem Bundesländervergleich werden die Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen, der selbstständig Erwerbstätigen sowie der Pensionistinnen und Pensionisten dargestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede gelegt.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 28. Sitzung am 15. März 2023 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 12. Oktober 2023 behandelt.

32. Sitzung am 12. Oktober 2023

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Martina Kaufmann, MMSc BA, MMag. Katharina Werner, Bakk., Dr. Elisabeth Götze, Mag. Ruth Becher, Dr. Johannes Margreiter und Andreas Kollross sowie die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Allgemeiner Einkommensbericht 2022 – Reihe Einkommen 2022/1 (III-792 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2023 10 12

                                  Johann Singer                                                             Mag. Karin Greiner

                                  Berichterstattung                                                              Obmannstellvertreterin