2261 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (2209 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)

Die letzte Anpassung der Vergütung der Gerichtsvollzieher:innen erfolgte mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2014. Insbesondere die zuletzt erfolgten massiven Preissteigerungen machen eine Anpassung – auch im Bereich der Fahrtkosten – unbedingt erforderlich. Zudem sollen die Anpassungen der Hervorhebung des Grundsatzes einer erfolgsbasierten Entlohnung dienen, aber auch zeitaufwändige Tätigkeiten höher vergütet werden. Im Zuge der Digitalisierungsbemühungen der Justiz soll nunmehr auch im Bereich des Gerichtsvollzuges ein eigenes Programm (Applikation Mobiler Vollzug) zum Einsatz kommen, welches die Gerichtsvollzieher:innen bei ihrer Tätigkeit wesentlich unterstützen soll.

Die gegenständliche Regierungsvorlage beinhaltet:

- Erfolgs- und leistungsbasierte Erhöhung der Vergütungen der Gerichtsvollzieher:innen

- Erhöhung der Fahrtkosten aufgrund der steigenden Kosten

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten MMMag. Gertraud Salzmann die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Christian Drobits und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M..

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2209 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 10 12

                   MMMag. Gertraud Salzmann                                         Mag. Michaela Steinacker

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau