228 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 605/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID-19-Krise (COVID-19-Zweckzuschussgesetz)

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (COVID-19-Zweckzuschussgesetz)

Die den Ländern im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Krise zusätzlich entstandenen Auszahlungen für Aufwand für Schutzausrüstung im Zeitraum März bis Mai 2020, für die Hotline 1450 im Zeitraum März bis April 2020 und für Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020 soll den Ländern durch einen Zweckzuschuss des Bundes ersetzt werden. Die näheren Details über die Mittelverwendung und Abwicklung (z.B. Inhalt der Anmeldungen, Fristen) wird in einer Richtlinie nach Anhörung der Länder geregelt.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Baumgartner die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Michael Bernhard, Dr. Christoph Matznetter, Erwin Angerer und Dr. Elisabeth Götze sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 16

                            Angela Baumgartner                                                       Gabriel Obernosterer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann