2287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (2177 der Beilagen): Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz sollen die im allgemeinen und im besonderen Rettungswesen landesrechtlich anerkannten Rettungsorganisationen sowie deren Dachorganisationen auf Bundesebene bei Investitionen zur Steigerung ihrer Resilienz und Leistungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall unterstützt werden. Mit Zweckzuschüssen im Wege der Länder gemäß § 2 und Zuwendungen seitens des Bundes gemäß § 4 an Dachorganisationen sollen die Rettungsorganisationen dabei in die Lage versetzt werden, ihre bestehenden Vorkehrungen und Vorhaltungen für Krisen- und Katastrophenfälle abzusichern und an die gestiegenen Resilienzanforderungen anzupassen, welche sich insbesondere aus den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels (wie Extremwetterereignissen) sowie aus Risiken potenzieller Versorgungsstörungen, der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten oder Gefährdungen für kritische Infrastrukturen aufgrund unterschiedlicher Ursachen ergeben. Die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen soll bei der Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Rettungsorganisationen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements dabei besondere Berücksichtigung finden.

Zur Erhöhung der allgemeinen Katastrophenresilienz der Bevölkerung und in Umsetzung des Regierungsprogramms 2020–2024 („Aus Verantwortung für Österreich“), welches im Abschnitt „Krisen und Katastrophenschutz“ unter anderem die Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz und die Stärkung des Zivilschutzes vorsieht, soll weiters der Österreichische Zivilschutzverband – Bundesverband (ÖZSV) als führender Verein im Bereich der Information und Aufklärung der Bevölkerung über Angelegenheiten des Zivilschutzes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich der Information und Aufklärung der Bevölkerung und der Bewusstseinsbildung für die zivile Landesverteidigung und Eigenvorsorge unterstützt, langfristig finanziell abgesichert und zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt werden.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. November 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten David Stögmüller, Klaus Köchl, Maximilian Linder, Dr. Stephanie Krisper, Mario Lindner und Ing. Reinhold Einwallner sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2177 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 11 09

                          Mag. Andreas Hanger                                                     Dr. Christian Stocker

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann