2289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (2272 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung Bund – Wien)

In Artikel 9 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (Bund – Länder), BGBl. I Nr. 80/2004, sind die Kostenhöchstsätze für die Grundversorgung normiert. Einige dieser Kostenhöchstsätze im Bereich organisierte Betreuung und private Betreuung wurden zuletzt mit BGBl. I Nr. 197/2022 evaluiert. Nunmehr kommen der Bund und das Land Wien überein, zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Grundversorgung für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen sowie für in Einrichtungen für Pflege- und Betreuung oder für Behindertenhilfe untergebrachten vulnerablen Personen zusätzlich zu den angeführten Kostenhöchstsätzen eine Verrechnung der Differenzbeträge zu ermöglichen, die sich aus den nach Art. 9 Z 1, 6 und 7 verrechneten Kostenhöchstsätzen und den tatsächlich entstandenen Kosten inklusive aller Steuern und Abgaben (Realkosten) ergeben, um das Angebot an Grundversorgungsquartieren in Wien weiterhin und nachhaltig sicherstellen zu können.

Die Differenzbeträge zwischen den Realkosten und den Kostenhöchstsätzen in Erfüllung von 100% der Betreuungsquote des Landes Wien werden zwischen den Bund und dem Land Wien im Verhältnis 60:40 aufgeteilt, die Differenzbeträge bei Übererfüllung der Quote trägt der Bund zu 100%. Umgekehrt beteiligt sich Wien zu 40% an den Unterbringungs- und Versorgungskosten der Bundesbetreuung in Höhe des anteiligen Bevölkerungsschlüssels.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. November 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Dr. Stephanie Krisper, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Ernst Gödl und Christian Oxonitsch sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung Bund – Wien) (2272 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2023 11 09

                            Mag. Ulrike Fischer                                                       Dr. Christian Stocker

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann