2291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 3370/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Vor über einhundert Jahren wurde eine Unrechtsgrenze durch Tirol gezogen und Südtirol von Österreich getrennt. Artikel 27 des Vertrages von Saint-Germain, welcher am 10. Oktober 1920 in Kraft trat, schnitt Südtirol und seine Bewohner aus Österreich heraus und sprach es Italien zu.

Ob Südtirol selbst Teil des italienischen Staates bleibt oder sich von diesem löst, sollte dem Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler obliegen. Die Republik Österreich ist jedoch souverän in der Frage, wer ihre Staatsbürger sind und wer ihre Staatsbürgerschaft erwerben kann. Gegenüber den Südtirolern hat die Republik Österreich eine aktive Schutzfunktion auszuüben, wobei der beste Schutz durch die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft an Angehörige der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol gewährleistet wäre.

Das Insistieren der FPÖ verankerte die Staatsbürgerschaft für Südtiroler 2017 als wesentlichen Teil des schwarz-blauen Regierungsprogramms:

Doppelstaatsbürgerschaft Südtirol und Alt-Österreicher: Im Geiste der europäischen Integration und zur Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf der Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.[1]

Trotz der Fertigstellung eines entsprechendes Gesetzesentwurfes durch eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sowie eines mit Mehrheit angenommen Entschließungsantrages des Nationalrates[2] ist es bis zum heutigen Tage den Südtirolern verwehrt, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Hiermit soll ein neuer und mit Erfolg beschiedener Anlauf unternommen werden, um Südtirolern die historische Möglichkeit zu gewähren, von „Herzensösterreichern“ zu österreichischen Staatsbürgern zu werden.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. November 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Peter Wurm die Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Helmut Brandstätter und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 11 09

                          Dr. Reinhold Lopatka                                                 Dr. Christoph Matznetter

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017 – 2022, S. 33

[2] Entschließung des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend enge bilaterale Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler (121/E)