2306 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2023, wird wie folgt geändert:

1. (Verfassungsbestimmung) Dem § 1 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) (Verfassungsbestimmung) Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind ermächtigt, gebietskörperschaftenübergreifend Daten in der Transparenzdatenbank zu verarbeiten.“

2. (Verfassungsbestimmung) Dem § 43 wird folgender Abs. 16 angefügt:

„(16) (Verfassungsbestimmung) § 1 Abs. 3 tritt mit Ablauf des Tages, an dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank, BGBl. I Nr. 73/2013, außer Kraft tritt, in Kraft.“