2325 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Lebensmittel – Versorgungssicherheit – Reihe BUND 2023/17 (III-964 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie der Länder Tirol und Wien

betreffend Lebensmittel – Versorgungssicherheit

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 32. Sitzung am 12. Oktober 2023 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 28. November 2023 behandelt.

 

34. Sitzung am 28. November 2023

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Joachim Schnabel, Peter Schmiedlechner, Ulrike Maria Böker, Mag. Yannick Shetty, Mag. Karin Greiner, Alois Kainz, Hermann Weratschnig, MBA MSc sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Maria Böker gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Lebensmittel – Versorgungssicherheit – Reihe BUND 2023/17 (III-964 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2023 11 28

                             Ulrike Maria Böker                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann