2353 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 3776/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden (Stromkostenzuschussgesetz – SKZG) geändert wird

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemein

Angesichts der hohen Energiepreise, die ein maßgeblicher Treiber für die historisch hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 waren, wurden Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch einen Stromkostenzuschuss auf den gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarten Energiepreis finanziell entlastet.

Zur Erhöhung der sozialen Treffsicherheit haben einkommensschwache Haushalte im Sinne des § 72 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 233/2022, einen zusätzlichen Netzkostenzuschuss auf die zu zahlenden Systemnutzungsentgelte erhalten.

Zu Z 1 und Z 2 (§ 2 Abs. 2 und§ 3 Abs. 1 Z 2):

Aufgrund zwischenzeitiger Novellierungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) sowie des EAG war eine redaktionelle Anpassung der erwähnten Bestimmungen notwendig.“

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. November 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Laurenz Pöttinger die Abgeordneten Rainer Wimmer und Mag. Gerald Loacker.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager und Lukas Hammer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Aufgrund der geteilten Zuständigkeit bei der Vollziehung des Stromkostenzuschussgesetzes soll durch diesen Abänderungsantrag sichergestellt werden, dass die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auch bei der Festlegung der pauschalen Abgeltung der Netzbetreiber und Lieferanten durch Verordnung entsprechend eingebunden sind.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf  unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 11 30

                              Laurenz Pöttinger                                                               Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann