Entschließung

betreffend Evaluierung der Gesundheitsreform bis Mitte 2027

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert eine entsprechende Evaluierung der Gesundheitsreform mit Schwerpunkt im ambulanten Bereich durchzuführen und bis spätestens 30.06.2027 dem Nationalrat vorzulegen.