Entschließung
betreffend Evaluierung der Gesundheitsreform bis Mitte 2027
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert eine entsprechende Evaluierung der Gesundheitsreform mit Schwerpunkt im ambulanten Bereich durchzuführen und bis spätestens 30.06.2027 dem Nationalrat vorzulegen.