2376 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (2306 der Beilagen): Bundesgesetz, mit das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird

Im Rahmen der Gespräche zur Finanzausgleichsperiode ab 2024 haben sich Bund und Länder gemeinsam das Ziel gesetzt, durch die rechtliche Etablierung, die Weiterentwicklung und die Nutzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank ein höchstmögliches Maß an Transparenz und effizientem Mitteleinsatz bei Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist es erforderlich, dass Bund, Länder und Gemeinden in rechtlicher Hinsicht gleichermaßen dazu befugt sind, Daten aus allen Förderungsbereichen in die Transparenzdatenbank zu übermitteln und im Rahmen der personenbezogenen Abfrage zu verarbeiten.

Damit alle Gebietskörperschaften auch Daten, die im hoheitlichen Bereich vergebene Förderungen betreffen, in die Transparenzdatenbank übermitteln und diese Daten vom Bundesminister für Finanzen als datenschutzrechtlich Verantwortlicher in der Transparenzdatenbank verarbeitet werden dürfen, soll eine Ermächtigung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Dateneinmeldung und gebietskörperschaftenübergreifenden Datenverarbeitung in die bzw. in der Transparenzdatenbank im Verfassungsrang verankert werden.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Maximilian Linder, Mag. Gerald Loacker, Dr. Elisabeth Götze, Maximilian Lercher, Kai Jan Krainer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Eva Blimlinger und Alois Stöger, diplômé sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2306 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 12 05

                          Ing. Manfred Hofinger                                                          Karlheinz Kopf

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann