2377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (2314 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank
Anlässlich der Krisen der letzten Jahre sind die staatlichen Ausgaben stark gestiegen. Sowohl die Bewältigung der COVID-19-Pandemie als auch der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erforderten neben unmittelbaren gesundheitspolitischen und humanitären Maßnahmen die Bereitstellung budgetärer Mittel, um Haushalte und Unternehmen von staatlicher Seite zu unterstützen und dadurch den Fortbestand von Betrieben zu gewährleisten und Menschen in sozialer Notlage zu entlasten. Die nach wie vor andauernde Energiekrise erfordert zudem ein rasches Voranschreiten der Dekarbonisierung. Schwerpunkte bilden dabei zum Beispiel die Unterstützung von Haushalten bei der Umstellung auf nachhaltige Energiesysteme, die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie oder die Förderung der Energieunabhängigkeit und Steigerung der Energieeffizienz sowie die Forschung und Entwicklung von CO2-neutralen Technologien und Produktionsprozessen. Ein Großteil der dafür von Bund und Ländern herangezogenen budgetären Mittel wird in Form von Förderungen bereit gestellt.
Da die aktuellen Krisen mehr denn je erfordern, dass Förderungen treffsicher und zielgerichtet ausbezahlt werden, sind Bund und Länder im Rahmen der Gespräche zur Finanzausgleichsperiode ab 2024 gemeinsam übereingekommen, ein höchstmögliches Maß an Transparenz und Effizienz beim Einsatz öffentlicher Mittel gewährleisten zu wollen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung soll die Transparenzdatenbank als Instrument für ein effizientes Förderungswesen gebietskörperschaftenübergreifend etabliert und deren Nutzung sowohl durch den Bund als auch die Länder flächendeckend ermöglicht werden.
In diesem Sinne enthält die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank die von Bund und Ländern gemeinsam festgelegten Prämissen für eine gebietskörperschaftenübergreifende Verwirklichung. Um eine valide Datenbasis zu erreichen, die es Abwicklungsstellen ermöglicht, belastbare Entscheidungen in Förderprozessen zu treffen, und zielgerichtete Auswertungen zulässt, sind Bund und Länder übereingekommen, die Transparenzdatenbank im Grundsätzlichen nach den Vorgaben des Transparenzdatenbankgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, in der Fassung der vom Ministerrat am 22. November 2023 angenommenen Regierungsvorlage umzusetzen. Dadurch wird sichergestellt, dass Bund und Länder die Transparenzdatenbank grundsätzlich in demselben Umfang und in der selben Struktur verwenden bzw. befüllen.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Maximilian Linder, Mag. Gerald Loacker, Dr. Elisabeth Götze, Maximilian Lercher, Kai Jan Krainer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Eva Blimlinger und Alois Stöger, diplômé sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank (2314 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2023 12 05
Ing. Manfred Hofinger Karlheinz Kopf
Berichterstattung Obmann