2382 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht und Antrag
des Finanzausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Kohleabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (3777/A), hat der Finanzausschuss am 5. Dezember 2023 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Im Zuge der Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2026 ausgeführt werden, sollen auch begleitende wettbewerbsrechtliche Maßnahmen beschlossen werden.
Zu Z 1: Sofern der begründete Verdacht einer Verletzung der – bereits gesetzlich bestehenden – Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG 1992 gegeben ist, kann die Bundeswettbewerbsbehörde zukünftig selbstständig eine Branchenuntersuchung im entsprechenden Wirtschaftszweig durchführen.
Eine Missachtung der bestehenden preisrechtlichen Verpflichtung und eine potentiell ungerechtfertigte und wettbewerbsverzerrende Preisweitergabe an Endkonsument:innen soll durch diese weitere Befugnis der Bundeswettbewerbsbehörde bestmöglich vermieden werden.
Zu Z 2: Zur Stärkung des Wettbewerbsmonitorings gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 WettbG und einer damit einhergehenden verbesserten Transparenz wird die Beschränkung auf ausschließlich öffentlich verfügbare Daten aufgehoben.
Sämtliche datenschutzrechtliche Aspekte sind im Rahmen des Wettbewerbsmonitorings von der Bundeswettbewerbsbehörde weiterhin zu berücksichtigen.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Franz Leonhard Eßl, Hermann Brückl, MA, Kai Jan Krainer und Mag. Gerald Loacker sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und der Ausschussobmann Abgeordneter Karlheinz Kopf das Wort.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 12 05
Dr. Elisabeth Götze Karlheinz Kopf
Berichterstattung Obmann