Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbs­behörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG), BGBl. I Nr. 62/2002, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 wird nach den Ziffern 1 bis 5 die nachstehende Ziffer 6 angefügt:

         „6. allgemeine Untersuchungen eines Wirtschaftszweiges, sofern die Umstände vermuten lassen, dass eine Missachtung der verpflichteten Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG 1992 vorliegt.“

2. § 11a Abs. 9 entfällt.