2386 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 3723/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für die Anpassung der Bezüge von Politikerinnen und Politikern sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker heranzuziehen.

Dies hätte, ohne Gesetzesänderung, zur Folge, dass die Bezüge aller Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2024 um 9,7 % angehoben würden. Diese Anpassung soll nunmehr für das Kalenderjahr 2024 für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 aufgezählten bundespolitischen Funktionen entfallen sowie für die in § 3 Abs. 1 Z 12 bis 17 aufgezählten Funktionen um die Hälfte verringert werden.

Der Entfall sowie die Verringerung der Erhöhung auf die Hälfte wirken nachhaltig. Die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2025 wird daher für die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 genannten Organe den mit 1. Jänner 2023 festgelegten Ausgangsbetrag und für die in § 3 Abs. 1 Z 12 bis 17 genannten Organe den mit 1. Jänner 2024 festgelegten Ausgangsbetrag zur Grundlage haben.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Eva Blimlinger und Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Ein von dem Abgeordneten Werner Herbert im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag betreffend Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 12 06

                    Mag. Romana Deckenbacher                                              Mag. Wolfgang Gerstl

                                  Berichterstattung                                                                Obmannstellvertreter