2387 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 3734/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023)

Die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Art. 1 (Änderung des Gehaltsgesetzes 1956):

Zu Art. 1 Z 1 (§ 7 Abs. 4 GehG):

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.

Zu Art. 1 Z 2 (§ 175 Abs. 111 GehG):

Es wird das Inkrafttreten geregelt.

Zu Art. 2 (Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948):

Zu Art. 2 Z 1 (§ 100 Abs. 99a und 108a VBG):

Es erfolgen Anpassungen der Absatzbezeichnungen.

Zu Art. 3 (Änderung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes):

Zu Art. 3 Z 1 (§ 32 Abs. 7 und § 50 Abs. 4 RStDG):

Es erfolgen redaktionelle Korrekturen.

Zu Art. 3 Z 2 (§ 212 Abs. 78 und 79 RStDG):

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung und wird das Inkrafttreten geregelt.

Zu Art. 4 (Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes):

Zu Art. 4 Z 1 (§ 15 Abs. 6 LDG 1984):

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.

Zu Art. 4 Z 2 (§ 123 Abs. 96 und 97 LDG 1984):

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung und wird das Inkrafttreten geregelt.

Zu Art. 5 (Änderung des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966):

Zu Art. 5 Z 1 (§ 32 Abs. 39 und 40 LVG):

Es erfolgen redaktionelle Anpassungen.

Zu Art. 6 (Änderung des Land- und Forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetzes):

Zu Art. 6 Z 1 (§ 17 Abs. 5 LLVG):

Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.

Zu Art. 6 Z 2 (§ 31 Abs. 29 bis 31 LLVG):

Es erfolgen redaktionelle Anpassungen und wird das Inkrafttreten geregelt.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger Werner Herbert, Mag. Gerald Loacker, Mag. Selma Yildirim und Mag. Romana Deckenbacher sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher und Mag. Eva Blimlinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Es erfolgt die Umsetzung des Gehaltsabkommens mit den Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste über die Gehaltsregelungen für 2024 vom 22. November 2023 und erfolgen redaktionelle Anpassungen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher und Mag. Eva Blimlinger mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, F, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 12 06

                            Mag. Eva Blimlinger                                                     Mag. Wolfgang Gerstl

                                  Berichterstattung                                                                Obmannstellvertreter