2388 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (2313 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist Teil des Finanzausgleiches 2024 bis 2028. Im Zuge der bisherigen Verlängerungen der Art. 15a B-VG Vereinbarung wurde der Text nicht den relevanten, aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und jenen der Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung angepasst, was nunmehr auch in Umsetzung einer Empfehlung des Rechnungshofs nachgeholt werden soll.

Da der Zugriff auf Vermögen der betreuten Person in der Praxis nicht mehr erfolgt, soll die entsprechende Regelung entfallen.

Die Höhe der gewährten Förderungen entspricht nicht mehr den geltenden Richtlinien der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die deshalb der geltenden Rechtslage angepasst werden.

Auf Grund der Verbundlichung der Pflegegeldkompetenz können die Bestimmungen, die sich an den ursprünglich zwischen Bund und Ländern verfassungsrechtlich zugeordneten Kompetenzbereichen für die Gewährung von Pflegegeld orientierten, entfallen.

Zudem enthält der Entwurf redaktionelle Änderungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 07. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bedrana Ribo, MA die Abgeordneten August Wöginger, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Markus Koza, Mag. Christian Ragger, Mag. Christian Drobits, Peter Schmiedlechner, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Ernst Gödl, Mag. Gerald Loacker und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (2313 der Beilagen), wird genehmigt.

Wien, 2023 12 07

                             Bedrana Ribo, MA                                                             Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann