2393 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 3693/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsantritt vor Regelpensionsalter

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Im Rahmen verschiedener Regeln können Versicherte selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Alterspension antreten. In manchen Fällen kann diese eigene Entscheidung aber eine Ausgleichszulage auslösen. Allerdings ist es nicht gerecht und nicht zielführend, dass eine Person durch eine eigene Entscheidung (vorzeitiger Pensionsantritt) eine Zahlung durch andere (Ausgleichszulage) auslöst, also Dritte für die eigene Entscheidung zahlen lässt.

Die Höhe von Pensionen hängt von diversen Faktoren ab:

• Anzahl Versicherungsmonate

• Bemessungsgrundlage

• allgemeiner Steigerungsbetrag (gegenwärtige 1,78%)

• Pensionsantrittsalter

Liegt das Gesamteinkommen des Pensionisten/der Pensionistin (Bruttopension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter den definierten Richtsätzen, stockt eine Ausgleichzulage die Pension auf. Die Ausgleichszulage als Form einer Sozialhilfe soll jeder Pensionistin und jedem Pensionisten ein Mindesteinkommen im Alter garantieren. 2022 gab es österreichweit 190.749 Ausgleichszulagenbezieher:innen Bei einem faktischen Pensionsantrittsalter von 61,8 Jahren im Jahr 2022 ist davon auszugehen, dass unter allen Pensionist:innen Menschen sind, die vor Regelpensionsalter in Pension gingen und nun Ausgleichszulagen erhalten.

So kann der Anreiz entstehen für die eigene Alterspension einen frühen Pensionstermin zu wählen, weil der/die Versicherte auch beim Erwerb von zusätzlichen Beitragsmonaten unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bliebe. Wenn jemand die Anspruchsgrundlagen für eine Ausgleichszulage erfüllt, ist es für die Höhe der Nettopension unerheblich, ob die Eigenpension EUR 600,00 oder EUR 800,00 beträgt. Es ist aber nicht die Funktion der Ausgleichszulage, Lücken aufzufüllen, die auf Grund eigener Disposition entstanden sind.

 

Quellen:

https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707733&portal=pvaportal

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/1/1/Seite.270108.html

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/Seite.270224.html

https://www.dnet.at/opis/Pensionsversicherung.aspx

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 07. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Verena Nussbaum, Peter Wurm, Bettina Zopf, Mag. Markus Koza, Alois Stöger, diplômé, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 12 07

                                   Bettina Zopf                                                                   Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann