2396 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Antrag 3753/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. November 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen. Der Grenzbetrag von 7.800 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2024 nicht mehr aus, weshalb eine Anpassung des Grenzbetrages erfolgt. Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (2023: 500,91 Euro mal 12 minus 132 Euro Werbungskostenpauschale plus 30%) anzuwenden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2024 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich.
Die Novelle führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern sich an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um das Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können bzw. um allfällige Rückforderungen zu vermeiden.“
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Joachim Schnabel die Abgeordneten Petra Wimmer, Michael Bernhard, Rosa Ecker, MBA, Lukas Brandweiner, Maria Großbauer, Mag. Johanna Jachs, Christian Oxonitsch und Christian Ries sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Norbert Sieber und Barbara Neßler einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 zur Verlängerung des mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 eingeführten vorübergehenden Schutzes, gestützt auf Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG, ABl. Nr. L 212 vom 07.08.2001 S. 12 (kurz Massenzustromsrichtlinie), das vorübergehende Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Personen im Bundesgebiet bis 4. März 2025 verlängert.
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine vertriebene Personen ist in § 2 Abs. 1 Z. 5 lit. d und in § 50 Abs. 29 und 30 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes geregelt.
Im Einklang mit der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts soll auch der ursprünglich bis maximal 4. März 2024 vorgesehene Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für diesen Personenkreis bis 4. März 2025 verlängert werden.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Norbert Sieber und Barbara Neßler in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten (dafür: V, S, G, N; dagegen: F bzw. einstimmig) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 12 11
Joachim Schnabel Norbert Sieber
Berichterstattung Obmann